Nach Gerichtsurteil Gemeinde Alfter ändert Wahlbezirke für Kommunalwahl 2020

Alfter · Nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichts vom Dezember musste auch Alfter die Aufteilung seiner Wahlbezirke überarbeiten. Doch bis auf eine Ausnahme bleibt alles beim Alten.

 Am 13. September stimmen die Nordrhein-Westfalen wieder ab.

Am 13. September stimmen die Nordrhein-Westfalen wieder ab.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Alfterer Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig eine neue Einteilung der 16 Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September beschlossen. Die Wahlbezirke der Kommunalwahl 2014 konnten bis auf eine Ausnahme übernommen werden: Im Wahlkreis 080 drohte die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Einwohner pro Wahlkreis überschritten zu werden.

Nötig gemacht hatte die Änderungen ein Urteil des NRW-Verfassungsgerichts vom 20. Dezember 2019 (der GA berichtete). Die Richter hatten entschieden, dass die Abweichung bei den Einwohnerzahlen in Wahlbezirken nur 15 Prozent mehr oder weniger als der Durchschnitt aller Wahlbezirke betragen darf. Zuvor hatte der Grenzwert 25 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl deutscher Staatsangehöriger sowie der Menschen aus anderen EU-Ländern im Wahlbezirk.

In Alfter belief sich die amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30. April 2019 auf 22.692 Personen. Die mittlere Einwohnerzahl pro Wahlkreis beträgt damit 1418. Eine Toleranzgrenze von 15 Prozent bedeutet eine Höchstzahl von 1631 und eine Mindestzahl von 1205 Einwohnern pro Wahlbezirk. Um die Toleranzgrenze bis zum Wahltag auf jeden Fall einhalten zu können, hat die Verwaltung in Wahlkreisen mit neuen Straßen, Baugebieten und Bauvorhaben entsprechend hohe „Circazahlen“ eingerechnet – Menschen, die wahrscheinlich noch in die Gebiete ziehen werden oder es zumindest könnten.

Straße Wegscheid wird aufgeteilt

Räumliche Zusammenhänge wie Ortschaften sollten sich dem Kommunalwahlgesetz zufolge möglichst auch in den Wahlbezirken widerspiegeln. In Alfter hat das dem Beschluss zufolge bis auf die Ortsgrenzen von Impekoven/Oedekoven und Gielsdorf/Alfter funktioniert. Da nicht genau abzusehen sei, wie viele Menschen in die Neubaugebiete in den Wahlbezirk 080 (Oedekoven) ziehen, habe man sich entschlossen, die Straße Wegscheid aufzuteilen. Die Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 30 gehören nun zum Wahlbezirk 100. Ansonsten bleibt die Einteilung wie bei der Wahl 2014. Um aber auch das Stimmverhältnis innerhalb der vier betroffenen Orte feststellen zu können, hat die Verwaltung wie gewohnt zusätzliche Stimmbezirke zur Auszählung gebildet. Diese sind nötig, um den Ortsvorsteher bestimmen zu können.

Im Ausschuss kam es zur Diskussion über die Einteilung der Wahlbezirke 040 und 050 (beide Alfter-Ort): Norbert Lehna (CDU) stellte einen mündlichen Antrag auf Änderung – zum Ärger von Wilhelm Windhuis (Grüne) und Bolko Graf Schweinitz (Freie Wähler), die sich zum besseren Verständnis der komplizierten Aufteilung einen schriftlichen Antrag gewünscht hätten.

Im CDU-Antrag ging es um die Straßen Schlebendgesweg und Eulengasse. Wie Sabine Zilger von der Gemeindeverwaltung erklärte, sei mit den gewünschten Änderungen aber wegen der Neubaugebiete in diesen Wahlbezirken das Risiko zu groß, die Höchstgrenze zu überschreiten. Die CDU zog den Antrag daraufhin zurück. Die anwesenden Vertreter der CDU, SPD, FDP, Grünen und Freien Wähler beschlossen die Vorlage daraufhin einstimmig.

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