Kommunalwahl 2020 Einige Bonner Wahlbezirke müssen neu eingeteilt werden

Bonn · Die Stadt hat die Größen der Wahlbezirke für die Kommunalwahl nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts gerechter einzuteilen. Das wird zu Diskussionen führen.

 Ein Blick ins Wahlbüro der Stadt Bonn: In den Kästen verwahrt die Verwaltung eingegangene Briefwahlunterlagen der Bürger bis zur Auszählung der Stimmen.

Ein Blick ins Wahlbüro der Stadt Bonn: In den Kästen verwahrt die Verwaltung eingegangene Briefwahlunterlagen der Bürger bis zur Auszählung der Stimmen.

Foto: MLH/Horst Müller

Die Stadt Bonn hat die Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September neu einzuteilen. Der vom Kommunalwahlausschuss im Herbst beschlossene Zuschnitt ist nicht vereinbar mit einer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 20. Dezember, die für ganz Nordrhein-Westfalen gilt, unter anderem auch für die Stadt Köln. Es ist davon auszugehen, dass die Konsequenz aus dem Urteil Bonner Kommunalpolitikern mächtig Diskussionsstoff liefern wird.

Im Kern haben sich die Verfassungsrichter mit der Frage befasst, wie weit die Zahl der wahlberechtigten Bürger in den verschiedenen Wahlbezirken, in Bonn sind es 33, voneinander abweichen darf. Sie urteilten, dass eine im Kommunalwahlgesetz genannte und bisher praktizierte 25-Prozent-Abweichung rechtlich nicht zulässig ist. In der Begründung heißt es: „Die pauschale Abweichungs-Obergrenze von 25 Prozent bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf allerdings nicht ohne Weiteres angewandt werden, sondern bedarf der beschränkenden, sogenannten verfassungskonformen Auslegung.“ Jede Stimme im Gemeindegebiet müsse annähernd gleich viel Gewicht haben.

Die Überarbeitung der Wahlbezirke soll im Februar in den Ausschuss kommen

Aus Sicht des Gerichtshofs sei eine Abweichungstoleranz von bis zu 15 Prozent, bezogen auf die durchschnittliche Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit deutscher Staatsbürgerschaft beziehungsweise der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, legitim, teilte nun die Stadt mit. Als Wahlleiter erklärte Stadtdirektor Wolfgang Fuchs: „Aufgrund dieser Ausführungen müssen wir die Kommunalbezirkseinteilung dahingehend überprüfen und korrigieren.“ Eine rechtskonforme Überarbeitung will die Verwaltung dem Kommunalwahlausschuss am 19. Februar zum Beschluss vorlegen.

Dass die Stadt die Information erst jetzt veröffentlicht, begründete Fuchs mit den Worten: „Eine Änderung der bisherigen Praxis der Anwendung der 25-Prozent-Klausel war für uns nicht absehbar, ebenso, dass sich der Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage beschäftigen würde, da sie nicht Gegenstand der Klage war.“

Mitte Dezember hatte der Gerichtshof einer Klage der Opposition im Landtag stattgegeben. Die Richter entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl für das Amt von Oberbürgermeistern und Landräten gegen gültiges Recht verstößt. Im 87 Seiten umfassenden Urteil befassten sie sich zudem mit der Einteilung der Wahlbezirke.

Aktuell ist die Zahl der geänderten Wahlbezirke unklar

Auf Nachfrage wollte sich die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern, wie viele Kommunalwahlbezirke sie in ihrer Größe wird verändern müssen. Aus der alten Beschlussvorlage für den Kommunalwahlauschusses vom 28. Oktober geht hervor, dass sieben Wahlbezirke mehr als 15 Prozentpunkte nach oben oder unten von der durchschnittlichen Einwohnzahl abweichen (Endenich I, Plittersdorf/Hochkreuz, Heiderhof/Muffendorf, Beuel-Zentrum, Pützchen/Bechlinghoven/Holtorf/Ungarten, Küdinghoven/Ramersdorf/Oberkassel, Duisdorf/Finkenhof/Lengsdorf). Durchaus möglich, dass die Stadt bei Verschiebungen weitere Bezirke wird anpacken müssen.

Für die Parteien hat das Urteil Konsequenzen. Bereits durchgeführte Nominierungsparteitage für Wahlkreisbewerber sind zu wiederholen. Und zwar erst nach einem Beschluss zur Neueinteilung und erfolgter Veröffentlichung im Amtsblatt. Wie Fuchs über das Presseamt mitteilte, seien die Nominierungen der Oberbürgermeisterkandidaten davon nicht betroffen.

Die Verwaltung hatte bereits im vergangenen Jahr weitreichende Änderungen der Bezirke vorgeschlagen, um große Abweichungen  abzumildern. Der erste Entwurf ging den Kommunalpolitikern allerdings zu weit und fand keine Mehrheit. Es hieß, die Neueinteilung zerschneide historisch zusammengewachsene Ortsteile.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat nach Auskunft von Pressesprecherin Daniela Blumenthaler seine Kreiswahlbezirke noch gar nicht festgelegt. „Zunächst müssen die Gemeinden ihre Bezirke festlegen und beschließen.“

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