Verhandlung vor dem Amtsgericht Troisdorfer stellte seiner Ex-Freundin massiv nach

Siegburg · Ein 32 Jahre alter Troisdorfer hat sich am Mittwoch vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten müssen. Er hatte seiner Ex-Freundin massiv nachgestellt.

 Symbolbild.

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Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Bis zu 100 Kontaktversuche am Tag. Permanent SMS, E-Mails, Nachrichten bei Facebook, lange Texte bei WhatsApp. Ein 32-Jähriger soll von Februar bis Mai 2019 seiner Ex-Freundin massiv nachgestellt und sie dabei unter anderem in seiner Wohnung eingesperrt und verletzt haben. Am Mittwochmorgen musste sich der gebürtige Troisdorfer nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nachstellung vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Das Paar war im September 2017 zusammengekommen. Wenige Monate lief die Beziehung gut, im Frühjahr 2018 zog der Angeklagte zu seiner Freundin nach Siegburg. Doch schnell habe das Pärchen sich gestritten, immer wieder ging es um Eifersucht. Nach mehreren Trennungen näherten sie sich wieder an und besuchten im Februar 2019 gemeinsam eine Karnevalsveranstaltung in Köln. Auch dort kam es laut Anklage zum Streit. Als das Paar in der damaligen Wohnung des 32-Jährigen in Lohmar angekommen sei, habe er die Tür abgeschlossen und den Schlüssel vor seiner Freundin versteckt. Anschließend soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein.

Angeklagter und Zeugin widersprechen sich

Wie genau dieser Streit ablief, darüber sind sich Angeklagter und Ex-Freundin, die als Nebenklägerin vor Gericht aussagte, uneinig. Die 42-Jährige sei zu betrunken gewesen, um Auto zu fahren, sagte der Angeklagte. Er habe sie nur schützen wollen. „Es gab keinen Grund, mich in der Wohnung einzusperren“, äußerte hingegen die Ex-Freundin. Sie sprach vor Gericht mit gebrochener Stimme, kämpfte sichtlich mit den Tränen. „Ich kann seitdem niemandem mehr vertrauen“, sagte sie. Sie fühle sich permanent beobachtet. Es sei unerträglich.

Fest steht zweifelsfrei: Der Angeklagte schrieb unzählige Nachrichten und Briefe, legte sich mehrfach sogar Fake-Profile an, um seine ehemalige Lebensgefährtin über Monate hinweg zu kontaktieren. „Das geht weit über einen normalen Kontakt hinaus“, sagte Richterin Mareike Beumers. Es handele sich um beharrliche Nachstellung, wenn nicht bereits um Stalking. Die Kammervorsitzende richtete sich mit einem eindringlichen Appell an den 32-Jährigen: „Sie werden in Zukunft zu Ihrer Ex-Partnerin keinerlei Kontakt mehr aufnehmen. Nie wieder. Sonst sehen wir uns hier wieder.“

Letzten Endes wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Weil sich nicht alle Tatvorwürfe ohne Weiteres überprüfen lassen und die Richterin dem früheren Liebespaar weitere zermürbende Prozesstage ersparen wollte, einigten sich die Beteiligten einvernehmlich auf eine Zahlung des Angeklagten an die Nebenklägerin in Höhe von 1000 Euro. Dennoch stellte die Richterin klar: „Ich halte die Zeugin für absolut glaubwürdig.“

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