Verhandlung in Siegburg Angeklagter mit zwölf Namen in Siegburg vor Gericht

SIEGBURG · Gegen den Angeklagten vor dem Schöffengericht laufen bundesweit mehr als 30 Verfahren. In Siegburg musste sich der junge Mann, der unter zwölf Alias-Namen polizeibekannt ist, wegen mehrerer Eigentumsdelikte verantworten.

Seine Aufenthaltsgestattung lief am 3. Mai 2018 ab, und „seit dieser Zeit ziehen Sie marodierend durch Deutschland“, hielt Richter Ulrich Wilbrand dem Angeklagten im Siegburger Schöffengericht vor. Nach Erkenntnissen der Polizei wird der junge Mann beim Bundeskriminalamt unter zwölf Alias-Namen geführt, und bundesweit liegen mehr als 30 Verfahren gegen ihn vor.

Gleichwohl mühsames „Kleinklein“ für das Gericht unter Vorsitz von Richter Wilbrand: Ob der Angeklagte – aus der Untersuchungshaft in Köln vorgeführt – nun 1991 oder 1996 geboren wurde, ob er den einen oder einen anderen Namen trägt, war nicht herauszufinden.

Angeklagt wegen mehrerer Eigentumsdelikte in Sankt Augustin und Siegburg, kam das Gericht zu dem Schluss, das hiesige Verfahren auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Denn in weiteren anhängigen Verfahren gegen den Mann etwa in Kiel und Dresden, ist eine höhere Haftstrafe zu erwarten als sie das Schöffengericht hätte verhängen können. Da stehen Einsitzstrafen von mehr als vier Jahren Haft zur Disposition.

In Sankt Augustin war der Mann erwischt worden, nachdem er in einem Parkhaus am 1. Dezember 2018 ein Auto aufgebrochen und Tabak, Zigaretten und einen 50-Euro-Schein entwendet haben soll. Bei der Tat führte er ein Schweizer Offiziersmesser mit sich, was den Tatvorwurf verschärft. Am 16. Januar 2019 soll er dann in einem Siegburger Textilgeschäft eine Herrenjacke im Wert von 160 Euro, wenig später in einer Drogerie Kosmetika im Wert von rund 80 Euro und nochmals wenig später in einer anderen Drogerie Parfüm im Wert von 78 Euro mitgenommen haben.

Zu den Taten ließ sich der Mann so ein, das Auto in Sankt Augustin sei nicht abgeschlossen gewesen, die beiden ersten Taten in Siegburg stritt er über seinen Verteidiger ab, und die letzte Tat in Siegburg habe er im Prinzip auch nicht begangen. Da habe ihm ein „Freund“ einen Beutel in die Hand gedrückt, in dem sich das gestohlene Parfüm befunden habe. Bei den Taten in Siegburg führte er erneut ein Messer mit sich. Die Messer will er indes nur als Werkzeug zum Essen mitgeführt haben. Der Verteidiger ließ sich dann noch dahingehend für seinen Mandanten ein, dieser sei in Kiel an falsche Freunde geraten und habe dann angefangen, Kokain zu konsumieren. Der Angeklagte bereue „seine Taten zutiefst“ und bitte um „eine Chance“, zudem ihm die Untersuchungshaft sehr zusetze und er so schnell wie möglich zu seiner Freundin nach Kiel zurück wolle. Auf Nachfrage von Richter Wilbrand, wer denn der „Freund“ gewesen sei, teilte der Angeklagte via Dolmetscherin mit, den kenne er nicht so genau, der sei ebenfalls ein Libyer und habe ihn angestiftet. Bei der Polizei hatte der Angeklagte auch eine Telefonnummer des Libyers angegeben. Bei einer Nachforschung stellte sich heraus, dass das zugehörige Handy geklaut war. Von einem Polizisten war zu erfahren, dass es sich um einen „typischen Fall“ handele, bei dem dann – so Wilbrand später – immer „ein großer Unbekannter“ auftauche.

Der Richter mahnte den Angeklagten: „Ich glaube, dass Sie uns hier fürchterlich belügen, nur das zugeben, was nicht zu leugnen ist, Dinge verdrehen, und uns an der Nase herumführen.“ 2015 war der Mann nach Deutschland gekommen, seit dieser Zeit erscheint er mit diversen Delikten im Bundeszentralregister. In Kiel fand er eine Lehrerin als Freundin und schlüpfte bei ihr unter. Weil er einen unter der Adresse der Frau gestellten Asylantrag nicht weiterverfolgte, wurde er dort von Amts wegen abgemeldet.

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