Prozess in Siegburg 52-Jähriger bezichtigt toten Bruder der Tat

Siegburg · Er soll in ein Einfamilienhaus in Mondorf eingestiegen sein, eine DNA-Spur wies auf den 52-Jährigen hin. Doch der tischte dem Siegburger Schöffengericht eine abenteuerliche Geschichte auf und bezichtigte seinen verstorbenen Bruder.

 Mit einem Freispruch endete der Prozess vor einem Siegburger Schöffengericht.

Mit einem Freispruch endete der Prozess vor einem Siegburger Schöffengericht.

Foto: dpa

Ein paar DNA-Spuren an einem Betonklotz reichten nicht aus, um einen 52-jährigen Mann mit derzeitigem Wohnsitz in Köln eines Einbruchs kurz vor Weihnachten 2018 in ein Haus in Mondorf zu überführen. Dabei sind 200 Euro Bargeld und einige Uhren gestohlen worden, der Schaden wurde mit rund 4500 Euro beziffert. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch. Dem Antrag folgte ein Schöffengericht in Siegburg unter Vorsitz von Richter Jan Peter.

Staatsanwalt: Eine wilde Geschichte

Eine „relativ wilde Geschichte“ nannte die Staatsanwaltschaft, was der Angeklagte in breitem Kölsch aussagte: An besagtem Tag sei er mit seinem Bruder unterwegs und „völlig besoffen“ gewesen. Der Bruder habe ihn nach Hause, damals in Sankt Augustin, fahren wollen. Schließlich sei er auf dem Beifahrersitz aufgewacht, habe dumpfe Geräusche gehört und gesehen, wie sein Bruder im Garten des Einfamilienhauses mit einem Betonklotz versuchte, ein Fenster einzuschlagen.

Angeblich wollte er den Bruder vom Einbruch abhalten

Er habe versucht, seinen Bruder davon abzuhalten und habe ihm den Betonbrocken abgenommen. Er habe mit der Sache nichts zu tun haben wollen und sich davongemacht. Der Bruder sei schwer drogenabhängig gewesen und 2019 an einer Überdosis Heroin verstorben. „Ich habe den manchmal nicht wiedererkannt“, so der Angeklagte.

Zu wenig eindeutige Spuren

Jedenfalls sei er irgendwie nach Sankt Augustin gekommen, er wisse nicht, wie. Am nächsten Tag habe er den Bruder auf die Aktion angesprochen, der habe aber auch nichts mehr gewusst. Die vom Schwiegersohn der Hauseigentümerin alarmierte Polizei konnte indes auch nichts feststellen. Das Haus war durchwühlt, Fingerabdrücke waren nicht zu finden. Nur eben die DNA-Spuren auf dem Brocken, die zu dem Angeklagten führten.

Dieser hatte bereits einige Haftstrafen hinter sich und deshalb war auch seine DNA registriert. Eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten führte ebenfalls zu keinen Ergebnissen. So kam es schließlich zu dem Freispruch wegen Mangel an Beweisen.

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