Bonner Sport Große Freude über neue Förderrichtlinien ab 2014

Bonn · Für den Stadtsportbund Bonn (SSB) war der Donnerstag mit der Zustimmung des Sportausschusses zu den neuen Sportförderrichtlinien ein Tag der Freude. Wie der GA berichtete, soll der Bonner Sport ab 2015 jährlich 1,3 Millionen Euro erhalten, für 2014 eine Million gegenüber zuletzt 700.000 Euro.

Ohne Gegenstimme hatte der Sportausschuss die neuen Sportförderrichtlinien zur endgültigen Verabschiedung in den Stadtrat überwiesen, so dass sie wie vorgesehen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten können.

SSB-Finanzvorstand Achim Dehnen war die Erleichterung anzumerken. "Das ist ein Riesenschritt nach vorne und eine Ermutigung, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen", sagte Dehnen. Der Vertragsentwurf solle noch vor den Kommunalwahlen im nächsten Jahr auf den Tischen der politischen Gremien liegen.

Die neue Offenheit der Stadtpolitik gegenüber den Interessen des Sports belegt auch ein Statement des Sportausschuss-Vorsitzenden Willi Härling (CDU). "Der Sport ist für unsere Stadt sehr wichtig, deshalb werden wir auch in Zukunft in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund und den Vereinen an Verbesserungen für den Sport arbeiten", sagte Härling.

Einstimmig hatte der Ausschuss einen Antrag der SPD angenommen, demzufolge der Rat im Sportausschuss einen weiteren Platz für ein beratendes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied schaffen soll - dieser wäre, falls der Rat grünes Licht gibt, auf Vorschlag des Stadtsportbundes zu besetzen.

Davon unabhängig setzt sich der SSB in Abstimmung mit dem Landessportbund NRW dafür ein, den Stadt- und Kreissportbünden ein grundsätzliches Stimmrecht in kommunalen Sportausschüssen zu verschaffen.

Die Eckpunkte der neuen Richtlinien im Überblick:

2014 wird zur Umsetzung der neuen Sportförderrichtlinien eine Million Euro in den Haushalt eingestellt, ab 2015 sind es 1,3 Millionen Euro. Die zusätzlich benötigten Mittel sollen durch Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts aufgebracht werden.

Stadtsportbund und Verwaltung werden in einem Vertrag eine längerfristige verlässliche finanzielle Absicherung des Sports in Höhe der jährlichen 1,3 Millionen Euro festschreiben.

Noch im Jahr 2014 erstellt die Verwaltung ein Sportstättenkataster. Dabei wird auch der Sanierungsbedarf der vorhandenen Sportstätten ermittelt. Gleichzeitig wird ein jährlich fortzuschreibender Sportentwicklungsplan aufgestellt.

Der Jugendzuschuss steigt für alle Vereine für Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr auf jährlich acht Euro.

Vereinseigene Sportanlagen erhalten einen Zuschuss zu den Unterhalts- und Betriebskosten.

Die Übernahme von städtischen Sportstätten durch Vereine wird vereinfacht. Die Stadt muss eine Ablehnung ausführlich begründen.

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