Haftstrafe nach Flucht Betrüger erschlichen sich von Bonner Rentnerin 240.000 Euro

Bonn · Ein 35-Jähriger aus Bonn brachte vor elf Jahren eine Rentnerin um 240.000 Euro. Der 86-Jährigen gaukelte er eine Krebserkrankung seines Freundes vor. Nun muss er ins Gefängnis.

  Das Bonner Amtsgericht verurteilte einen 35-jährigen Betrüger.  Foto: Westhoff

Das Bonner Amtsgericht verurteilte einen 35-jährigen Betrüger. Foto: Westhoff

Foto: Benjamin Westhoff

Diese Weihnachten dürfte er wohl genauso wie seinen 36. Geburtstag hinter schwedischen Gardinen verbringen: Ein an Silvester geborener Mann wurde bereits im Jahr 2011 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Bonner Amtsgericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die hatte er allerdings nie angetreten, denn anstatt ins Gefängnis zu wandern, trat der Teppichverkäufer lieber einen fast achtjährigen Dauerurlaub an. In diesem September hatte sich der Mann dann aber überraschend mit seinem Anwalt den Behörden gestellt.

Die Tat selbst liegt denn auch bereits fast elf Jahre zurück: Ende 2008 hatte der Mann als Angestellter eines Teppichgeschäftes einen Kollegen zu einer Kundin, einer damals 86-jährigen Rentnerin aus Ippendorf, begleitet. Die Seniorin war als teppichvernarrt bekannt und der Kollege hatte offenbar ein gutes Verhältnis zu der treuen Kundin aufgebaut. Das nutzte der Verurteilte gnadenlos aus und besuchte die alte Dame wenig später alleine.

Bei den folgenden Treffen gab der Mann dann eine völlig frei erfundene Geschichte zum Besten: Sein Kollege sei an Krebs erkrankt und müsse zu einer teuren Behandlung unter anderem in die USA reisen. Weil die Frau den jungen Teppichverkäufer offenbar ins Herz geschlossen hatte, sah sie keinen Grund, an der Räuberpistole zu zweifeln und gab ihm in zehn Tranchen insgesamt 240.200 Euro, um dem Kollegen zu helfen. Für den Schlussbetrag in Höhe von 55.000 Euro nahm die wohlhabende Frau sogar einen Kredit auf. Angeblich habe er das Geld für die Beerdigung des vorgeblich mittlerweile verstorbenen Kollegen ausgeben wollen.

Als die Seniorin einem Neffen von der Geschichte erzählte, realisierte dieser schnell, dass da wohl etwas nicht stimmen könne und der Verkäufer landete vor Gericht. Die zweijährige Haft wollte der Verurteilte aber nicht so einfach hinnehmen und ging in Berufung. Zu dem Termin erschien er allerdings nicht und ein spätes Fax mit der Nachricht, er sei krank, reichte dem Landgericht nicht als Entschuldigung aus. Der Vorsitzende Richter erließ daher einen Haftbefehl, dessen Vollstreckung sich der Verurteilte dann durch einen längeren Auslandsaufenthalt entzog.

Die genauen Gründe aus denen er den dann im September dieses Jahres beendete, bleiben wohl im Dunklen; jedenfalls blieb er, nachdem er sich gestellt hatte, bis zu einer weiteren, auf diesen Mittwoch terminierten Berufungsverhandlung auf freiem Fuß. Von einer Freundin hatte er sich die notwendigen 10 000 Euro für die Kaution geborgt.

Der zweite Berufungstermin war angesetzt worden, weil seinerzeit auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war. Die zog ihren Antrag aber am Dienstag zurück und so fiel die Verhandlung am Mittwoch aus und der Mann muss seine Haftstrafe nun kurzfristig antreten. Dass er sich dem Freiheitsentzug abermals entzieht ist eher unwahrscheinlich: Nicht nur die Kaution wäre dann nämlich verwirkt, sondern auch jede Chance auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung oder gar eine Weihnachtsamnestie.

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