Landgericht in Bonn Richterin verhindert lange Pause im Sugardaddy-Prozess

Bonn · Die zuständige Richterin im Prozess zum sogenannten Sugardaddy-Fall hat ein längere Verhandlungspause verhindert. Derweil sorgte ein Fehlalarm im Gericht für Nervosität im Gerichtssaal.

 Am Bonner Landgericht herrschen beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Am Bonner Landgericht herrschen beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: Leif Kubik

Zwei Prozesstage lang war das Verfahren im Sugardaddy-Fall am Bonner Landgericht unterbrochen, weil Gericht und Verteidigung gut 48 000 Seiten Akten zu lesen bekommen hatten. Dabei handelt sich um abgehörte Telefongespräche, die die Staatsanwaltschaft erst nach Anträgen der Verteidiger nachgereicht hatte. Um sich vorzubereiten, hatten die Anwälte der Angeklagten eine deutlich längere Pause angestrebt. Dem gab die Vorsitzende Richterin am Dienstag jedoch nicht statt.

Stattdessen entschied sie sich für eine Ausdünnung des Programms und die vorläufige Abladung bereits geladener Zeugen. Deren Vernehmung beginnt nun erst Anfang Januar. Zusammen mit den zwei Tagen Unterbrechung hätten die Verteidiger laut Richterin genug Zeit gewonnen, um das zusätzliche Material bis Anfang kommenden Jahres auszuwerten. Bis dahin will die Kammer nur bereits bekannte Akten verlesen.

Fehlalarm im Bonner Landgericht sorgt für Nervosität

Spannend war am dritten Prozesstag also allenfalls ein überraschender Fehlalarm, der kurzfristig für leichte Nervosität im Saal sorgte: Denn wie auch an den beiden vorausgegangenen Terminen, war das Gerichtsgebäude wieder von viel Polizei gesichert.

Den Angeklagten, einer 31-jährigen Frau und zwei Männern im Alter von 27 und 36 Jahren, wird von der Staatsanwaltschaft Bonn räuberische Erpressung vorgeworfen. Die Frau, eine junge Prostituierte, befindet sich in einem Zeugenschutzprogramm, weil sie sich den Ermittlern gegenüber geständig gezeigt und dabei ihre Mittäter schwer belastet hatte. Sie soll über die Internetplattform „My Sugardaddy“ einen reichen 50-jährigen Geschäftsmann kennengelernt haben und ihn unter Vorspiegelung, ihr werde von einer Rockergruppe Gewalt angedroht, gemeinsam mit den beiden Mitangeklagten um gut anderthalb Millionen Euro geprellt haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort