Baden erlaubt, Grillen verboten

Die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis hat Verbotsschilder aufgestellt - Im Naturschutzgebiet ist nicht mehr alles erlaubt - Hundebesitzer kritisieren die neuen Regeln und starten eine Unterschriftensammlung

Baden erlaubt, Grillen verboten
Foto: Arndt

Rhein-Sieg-Kreis. Auch professionelle Naturschützer haben es nicht leicht. Bernd Zimmermann zum Beispiel, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis, ist sich durchaus bewusst, dass Umweltbelange und das Interesse von Erholungssuchenden wohl abgewogen werden wollen. Was hier und da zum Spagat führen muss.

Aktueller Fall: die Siegauen. Die wurden 2005 von der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz bei Windeck-Au bis zur Rheinmündung in Niederkassel unter Naturschutz gestellt. Was vielen Menschen erst einmal nicht aufgefallen ist. Seit drei Wochen nun stehen Hinweisschilder. Und die regeln, was verboten und was erlaubt ist.

Das wiederum ruft den Ärger zahlreicher Bürger hervor. Insbesondere Hundebesitzer monieren die neuen Verbote: Sie müssen den Hund anleinen, dürfen die Wege nicht verlassen und nur an wenigen Stellen ans Siegufer heran. So auch Walter Körsgen und Ulrike Bingenheimer, die mit ihrem Hund regelmäßig an der Sieg spazieren gehen.

Sie fühlen sich durch die neuen Regeln entmündigt und sind bereits von Landschaftswächtern angesprochen worden. Demnächst drohen sogar Knöllchen zwischen zehn und 50 Euro. Körsgen hat deshalb eine Unterschriftenaktion gestartet und möchte eine Interessengemeinschaft gründen, um gegen die Reglementierung vorzugehen.

Dass die Siegauen jetzt unter Naturschutz stehen, hat auch mit Vorgaben aus Brüssel zu tun. Denn die Europäische Union hat unter dem Titel "Fauna-Flora-Habitat" (FFH-Richtlinie) ein Netz von schützenswerten Flächen über ganz Europa gelegt, das die Mitgliedsländer per Landesrecht so schützen müssen, dass seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten eine Zukunft haben.

An der Sieg sind das unter anderem Uferschwalben und Flussregenpfeifer. Generell verboten sind Grill- und Lagerfeuer sowie Camping. Baden und Kanu fahren sind grundsätzlich erlaubt, wenn offizielle Ein- und Ausstiegsstellen benutzt werden.

"Wir möchten mit der neuen Beschilderung in erster Linie um Verständnis bei den Bürgern werben, deshalb haben wir auch ein Faltblatt zum Naturschutzgebiet Siegaue herausgegeben", sagt Zimmermann. Später würden Landschaftswächter, Polizei und Ordnungsamt tätig. Derzeit werde überlegt, ob den Hundebesitzern künftig eine spezielle Auslauffläche nahe der Bonner Straße in Siegburg geboten werden kann.

Das Faltblatt "Naturschutzgebiet Siegaue - Ein rheinischer Fluss im Spannungsfeld der Interessen" ist im Internet abrufbar unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Bürgerservice, Dienstleistungen, Umwelt+Verbraucher, Baden in und Kanufahren auf der Sieg. Und dann der Link: Faltblatt Natur und Erholung an der Sieg.

Siegaue

Die Siegauen stehen seit Inkrafttreten der Landschaftspläne Mitte 2005 unter Naturschutz. Dieser Status ist mit einigen Verboten und Geboten verbunden, die wildlebende Tier- und Pflanzenarten schützen sollen. Vor drei Wochen nun hat die Landschaftsbehörde Schilder aufgestellt. Demnach ist es in den Siegauen verboten,

  • die Wege zu verlassen,
  • Hunde unangeleint laufen zu lassen,
  • abseits der zugelassenen Straßen und Wege zu fahren und zu reiten,
  • Feuer anzuzünden, zu zelten, zu lagern und Abfälle wegzuwerfen,
  • Bäume, Sträucher und andere Pflanzen auszureißen,
  • wildlebende Tiere zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Landschaftswächter klären Bürger im Falle verbotswidrigen Verhaltens auf. Langfristig drohen Bußgelder.

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