Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz Massive Kritik an „zweiter Grundsteuer“ im Kreis Ahrweiler

Kreis Ahrweiler · Im Kreis Ahrweiler gibt es seit Jahren Diskussionen über die Anliegerbeiträge von kommunalen Straßenausbaumaßnahmen. Nut hat die Mainzer Landesregierung entschieden: Ab 2024 sollen „wiederkehrende Beiträge“ gezahlt werden. Kritiker gehen mit dieser Neuregelung hart ins Gericht.

 In Rheinland-Pfalz sollen ab 2024 wiederkehrende Anliegerbeiträge für den Ausbau von Straßen erhoben werden.

In Rheinland-Pfalz sollen ab 2024 wiederkehrende Anliegerbeiträge für den Ausbau von Straßen erhoben werden.

Foto: picture alliance/dpa/Roland Weihrauch

Seit Jahren grummelt es in den Städten und Gemeinden, wenn es um die Anliegerbeiträge von kommunalen Straßenausbaumaßnahmen geht. Lautstark wurde vielerorts die komplette Abschaffung der oftmals horrenden einmaligen Anliegerzahlungen gefordert. Das Land solle im Zuge der Daseinsvorsorge die Kosten übernehmen, so die CDU. Plötzlich geisterten „wiederkehrende Beiträge“ durch die Debatten in der Kommunalpolitik. Zahlbar von mindestens einem ganzen Quartier – wobei offen bleibt, wie hier die geografischen Grenzen zu setzen sind. Vor wenigen Tagen hat die Landesregierung in Mainz die Einführung der wiederkehrenden Beiträge ab 2024 gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Schon jetzt regt sich außerparlamentarischer Widerstand.

Der Steuerzahlerbund, der Verein Haus und Grund sowie der Verband Wohneigentum kritisierten die von der Ampel-Koalition beschlossene flächendeckende Einführung wiederkehrender Beiträge. Mit diesem – in Deutschland einmaligen Sonderweg – sollen nach Meinung der Kritiker die Straßenausbaubeiträge nicht nur zu einer faktischen zweiten Grundsteuer werden, sondern auch die Gesamtbelastung der Bürger werde deutlich erhöht.

Straßenbaubeiträge sind Auslaufmodell

„Gemessen an den extremen Ausbaubeitrags-Schätzungen des Gemeindebundes, auf die sich die Ampel-Koalition wiederholt berufen hat, könnte es ab 2024 jährliche Mehrbelastungen von bis zu 200 Millionen Euro geben. Es bleibt abzuwarten, ob die ,Ampel-Steuer’ die Landtagswahl überstehen wird“, sagte der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes, René Quante, auf GA-Anfrage.

„Straßenausbaubeiträge sind in Deutschland aus guten Gründen zum Auslaufmodell geworden. In allen anderen Bundesländern wurden die Beiträge entweder komplett abgeschafft, den Kommunen die freie Wahl zur Erhebung überlassen oder die Bürger zumindest vom Land massiv entlastet“, erklärte Ex-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz und FDP-Mitglied. Die wiederkehrenden Beiträge seien zudem ungerechter und verwaltungslastiger in der Erhebung als einmalige Ausbaubeiträge.

Besonders kritisch sieht die Verbände-Allianz die erhöhte Abgabenbelastung zulasten der Bürger, die aus dem erzwungenen Systemwechsel hin zu wiederkehrenden Beiträgen folge. Verärgert zeigte sich so auch der Verband Haus und Grund: „Die zumeist geringe jährliche Höhe der wiederkehrenden Beiträge sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass verglichen mit einmaligen Ausbaubeiträgen eine deutliche Belastungserhöhung der betroffenen Bürger entsteht.“

Großer Teil wird Anliegerverkehr

Denn was im System der einmaligen Beiträge Anliegerverkehr gewesen sei, bleibe auch im System der wiederkehrenden Beiträge Anliegerverkehr. Allerdings wird regelmäßig ein großer Teil des bisherigen Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr umgewertet, was einen höheren Beteiligungsprozentsatz und zahlenmäßig mehr Beitragszahler auslöst. „Im Ergebnis erhöht das den Anteil der Bürger an den umlagefähigen Baukosten. Doch der Ampel-Koalition ist das offenbar völlig egal“, kritisiert Manfred Leyendecker, Verbandsvorsitzender von Haus und Grund.

„Gemessen an unseren Schätzungen wäre mit Mehrbelastungen von etwa vier bis 17 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Würde man wie die Ampel-Koalition die extremen Beitragsschätzungen des Gemeindebundes ernst nehmen, dann bedeutet der Systemwechsel eine jährliche Mehrbelastung von satten 50 bis 200 Millionen Euro. Hierbei gilt: Je höher der neue Anliegeranteil ausfällt, desto größer werden die Anliegerkosten in der Summe“, rechnete Leyendecker vor. Profiteur ist die Gemeinde, deren Anteil entsprechend sinkt.

Ungeachtet der Entscheidung der Ampel-Koalition werde sich die Verbände-Allianz weiter für eine komplette Abschaffung der Ausbaubeiträge einsetzen. „Die roten, grünen und gelben Landespolitiker mögen es vergessen haben, aber Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland mit einem Eigentümeranteil von rund 60 Prozent. Insofern wird die Zukunft der ungerechten Ausbaubeiträge in der kommenden Landtagswahl gewiss ein wichtiges Thema darstellen“, meint Helmut Weigt, Vorsitzender des Verbandes Wohneigentum Rheinland-Pfalz.

Kosten verlagern sich nur

Für ihn sei es „Glück im Unglück“: Denn der Reformplan der jetzigen Landesregierung soll erst bis Ende 2023 vollständig umgesetzt werden. Für Quante, Brüderle, Leyendecker und Weigt ist dies Veranlassung zu einer besonderen Einschätzung: „Wir sind daher optimistisch, dass die Ampel-Steuer die kommende Landtagswahl nicht überstehen wird.“

Aus Sicht der CDU verlagern sich die Kosten nur auf mehr Bürger und schaffen rechtliche Unsicherheiten. Der Gemeindeanteil werde sich eher verringern, der Anliegeranteil erhöhen. Landtagsabgeordneter Horst Gies: „Das wird zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dabei schreiben immer weniger Bundesländer den Kommunen ihre Erhebung verpflichtend vor. Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Beiträge.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort