Erste Lesung im Bundestag Wohnungseigentümer kritisieren neues Gesetz

Düsseldorf · Die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes wird am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten. Hausverwalter sollen mehr Freiheiten erhalten und Handwerker mehr Sicherheit. Wohnungseigentümer sehen sich aber der Kontrolle beraubt.

 Neue Regeln für Besitzer von Eigentumswohnungen bereitet der Bundestag vor.

Neue Regeln für Besitzer von Eigentumswohnungen bereitet der Bundestag vor.

Foto: picture alliance / Christian Cha/Christian Charisius

Die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes wird am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten. Ende März hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Darin stehen Punkte, über die sich alle Interessengruppen relativ schnell einig werden könnten, auch wenn dabei nicht alles allen gefällt: Barrierefreiheit als Reaktion auf eine alternde Gesellschaft, Förderung der Elektromobilität als Konsequenz neuer Mobilität, mehr energetische Sanierung als Folge des Klimawandels, die Möglichkeit von Online-Versammlungen, die dem digitalen Zeitgeist Rechnung trägt.

Von friedvollem Miteinander kann trotzdem keine Rede sein. Vor allem das Thema Verwaltung birgt Zündstoff. Viele Eigentümer sind auf dem Baum, weil die Gesetzesreform aus ihrer Sicht die Rechte der Verwalter stärkt, deren Pflichten verringert und dadurch die Eigentümer in ihren Rechten stark einschränkt. Ein Kernpunkt der Kritik: Verwalter sollen die Eigentümergemeinschaft unbeschränkt vertreten und ohne Beschluss der Eigentümerversammlung Verträge schließen sowie Handwerker beauftragen können. Folge: Die Eigentümer müssten auf jeden Fall die Rechnung zahlen, auch wenn sie anderes gewollt hätten, und könnten die Verwalter nur im Nachhinein auf Schadenersatz verklagen. Sie sehen sich eines Teils ihrer Kontrollmöglichkeiten beraubt.

Entscheidungen der Eigentümerversammlung über Baumaßnahmen

Ein anderer Punkt: Entscheidungen der Eigentümerversammlung über Baumaßnahmen sollen mit einfacher Mehrheit fallen können. Beispiel: Sind von zehn Eigentümern drei anwesend, können zwei für alle entscheiden, obwohl sie nur ein Fünftel der Eigentümergemeinschaft bilden. Andererseits: Bisher muss generell die Hälfte der Eigentümer anwesend sein, um gültige Beschlüsse fassen zu können; viele Entscheidungen brauchen Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheiten. Das ist oft zeitraubend. Dass die Regel gekippt werden soll, hat auch Befürworter: „Einmal im Jahr muss man Zeit für eine Eigentümerversammlung haben. Das diszipliniert die Eigentümer“, so ein Verwalter.

Das Justizministerium hat Verbraucherschutz und Rechtssicherheit im Sinn. Zum Beispiel sollen einzelne nicht Sanierungsmaßnahmen über Gebühr blockieren können, Handwerker nicht auf Forderungen sitzenbleiben, weil der Verwalter nicht zahlt und die Eigentümer sich nicht in der Pflicht sehen, da sie keinen Auftrag erteilt haben. „Die Rechtssicherheit für die Wohnungseigner bleibt dabei aber auf der Strecke. Sie werden im Stich gelassen“, klagt Gabriele Heinrich, Chefin des Vereins Wohnen im Eigentum.

Zudem kritisiert sie, dass ein Individualanspruch von Eigentümern gegen Verwalter gekippt werde. Ansprüche soll nur die Gemeinschaft durchsetzen können. Überdies soll der Verwalter Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung treffen können, „über die eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer nicht geboten ist“. Welche, sagt der Entwurf nicht. Heinrichs Vorwurf: „Das ist unklar und schafft neue Rechtsunsicherheit.“

Eigentümer haben Deutschen Richterbund an ihrer Seite

Die Eigentümer haben den Deutschen Richterbund an ihrer Seite: Es bestünden „teilweise noch erhebliche Bedenken“, urteilt der. Die Richter monieren unter anderem, dass die Notwendigkeit einer Beschlusssammlung abgeschafft werden soll, dazu einen erschwerten Rechtsschutz für Eigentümer und deren eingeschränkte Kontrolle. Demgegenüber steht der Wille des Gesetzgebers, der modernisierungswilligen Eigentümern das Leben einfacher und die Verwaltung der Gemeinschaften effizienter machen will. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland, bezeichnet die neuen Regelungen entsprechend als „zielführend für eine effiziente Verwaltung“.

Jetzt soll es schnell gehen. Die zweite und dritte Lesung (die mit Abstimmung) sind für den 19. Juni geplant. Danach müsste noch der Bundesrat Anfang Juli grünes Licht geben. Man habe den Eindruck, das Gesetz solle in aller Eile noch vor der Sommerpause des Bundestags durchgewinkt werden, meint Heinrich. Bei einigen Abgeordneten habe sie das Gefühl, die würden sich in der Corona-Krise nur noch am Rande mit dem Thema beschäftigen.

Heinrich und ihre Mitstreiter haben die aktuelle Reform mit angestoßen, um Lücken in den Gesetzestexten zu schließen und mehr Flexibilität und Orientierung für Wohnungseigentümer zu schaffen.

Jetzt könnten die Eigentümer Opfer einer übereilten politischen Lösung werden. Ihre Forderung: eine Verschiebung des Gesetzesvorhabens in den Herbst. „Dann wäre mehr Zeit für die Beratung gewonnen, und man könnte einige hochriskante Regelungen im Entwurf noch ändern“, hofft Heinrich.

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