Dritte Lesung Landtag verabschiedet Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf · Im dritten Anlauf hat der NRW-Landtag in Düsseldorf ein Pandemie-Gesetz beschlossen. Das Gesetz sieht besondere Regierungsbefugnisse in der Corona-Krise vor.

 Der Landtag in Düsseldorf hat das Pandemie-Gesetz verabschiedet.

Der Landtag in Düsseldorf hat das Pandemie-Gesetz verabschiedet.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Landtag hat am Dienstag in Düsseldorf mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen dafür. Die AfD stimmte dagegen.

Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz bereits zu Beginn des Monats im Eilverfahren durch den Landtag bringen. Das war an der Opposition gescheitert. Sie hatte - ebenso wie Staatsrechtler - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen geplanter Grundrechtseinschränkungen geltend gemacht.

In der vergangenen Woche hatte die AfD eine dritte Lesung des Gesetzes erzwungen, nachdem CDU, SPD, Grüne und FDP einem entschärften Entwurf bereits zugestimmt hatten. Gestrichen wurde zuvor ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.

Darüber hinaus kann das Gesundheitsministerium die Krankenhausträger verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinisches Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen.

Das gesamte Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Die erweiterten Handlungsbefugnisse können angewandt werden, nachdem der Landtag zuvor eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt hat. Dies stand am Dienstag bereits auf der Tagesordnung der Landtagssondersitzung. Die Befugnis gilt zunächst zwei Monate.

(dpa)
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