Bonner Landgericht Anklage fordert neun Jahre Haft für Messerstecher von Beuel

Bonn · Ein 22-Jähriger soll im vergangenen Sommer versucht haben, zwei Menschen mit einem Cuttermesser die Kehle durchzuschneiden. Die Opfer kamen mit Schnittwunden davon. Die Anklage fordert nun neun Jahre Haft.

 Ein 22-Jähriger soll im vergangenen Sommer versucht haben, zwei Menschen mit einem Cuttermesser die Kehle durchzuschneiden.

Ein 22-Jähriger soll im vergangenen Sommer versucht haben, zwei Menschen mit einem Cuttermesser die Kehle durchzuschneiden.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Wir wissen nicht, warum es passiert ist, es hätte jeden treffen können.“ Mit diesen Worten unterstrich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die allgemeine Ratlosigkeit hinsichtlich des Motivs und angesichts des schweren Tatvorwurfs. Vor dem Bonner Landgericht forderte die Anklage neun Jahre Haft wegen versuchten heimtückischen Mordes für den 22-jährigen Bonner, der zwei ihm unbekannte Männer mit einem Messer attackiert hatte.

Dem Mann wird vorgeworfen, im vorigen Sommer binnen weniger Tage und offenbar ohne Anlass versucht zu haben, zwei wildfremden Menschen die Kehle durchzuschneiden. Der erste Angriff ereignete sich am 3. August vor einem Burgerrestaurant an der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel. Dort wartete ein Kunde auf seine Bestellung, als der Angeklagte ihn mit einem Cuttermesser angriff. Nur weil er sich kurz zuvor, von einem Geräusch gewarnt, umgedreht hatte, endete die Attacke glimpflich.

Das Opfer kam mit einem rund 25 Zentimeter langen Schnitt von der Unterseite des rechten Kinns quer über die linke Wange davon. Der zweite Fall lief offenbar nach einem ähnlichen Schema ab: Nur elf Tage nach dem ersten Vorfall saß ein 27-jähriger Student mit einer Bekannten in der Nähe der Personenfähre „Rheinnixe“ auf einer Bank am Rheinufer. Zufällig drehte auch das zweite Opfer im entscheidenden Augenblick seinen Körper und trug so „nur“ eine zirka 13 Zentimeter lange Wunde am Hals und eine tiefe Schnittwunde an der rechten Schulter davon.

In beiden Fällen war der Angreifer den Opfern bereits zuvor aufgefallen. Der Angeklagte streitet die Tat nicht ab, gab aber an, keinerlei Erinnerungen zu haben. „Ich kenne dich nicht, es tut mir leid, ich erinnere mich wirklich nicht“, sagte er. Ein Gutachter hatte aber keinen Anhaltspunkt für eine Psychose gefunden. Unklar ist noch, ob Drogen eine Rolle gespielt haben könnten. Mit einem Urteil wird noch in diesem Monat gerechnet.

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