Sein Lebenswandel bewahrt ihn vor Haft

Milde für Schläger aus dem Rheinbacher Gefängnis

Rheinbach. (sax) In Gefängnissen herrschen rauere Sitten als jenseits der Mauern. Diese Feststellung und die Tatsache, dass er auf dem Weg ist, wieder ein ordentliches Leben zu führen, bewahrten einen 28-jährigen Ex-Häftling mit langjähriger Drogenkarriere und zahlreichen Vorstrafen jetzt davor, noch einmal wegen Körperverletzung "einzurücken".

Der Rheinbacher Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert ließ noch einmal Milde walten und blieb angesichts zweier erfolgreich abgeschlossener Therapien, der Aussicht auf einen Job als Maler und dem Leben in einer Wohngemeinschaft für Suchtkranke unter der vom Staatsanwalt geforderten Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. So kam der Mann mit fünf Monaten auf Bewährung davon.

"Bewährung heißt, dass Sie die Chance auch nutzen", warnte der Richter jedoch. Immerhin hatte der 28-Jährige während seiner Haft in der Rheinbacher JVA im Oktober vergangenen Jahres einen Mitgefangenen attackiert und "in den Schwitzkasten genommen".

Allerdings wollte er den 34-jährigen Kollegen aus der JVA-Küche erst dann "zwei bis drei Mal mit der Faust ins Gesicht" geschlagen haben, nachdem dieser ihn zuerst geschlagen hatte. Und von einem Kniestoß, der den Mithäftling einige Schneidezähne gekostet hatte, wollte er überhaupt nichts wissen.

Anders die Darstellung seines früheren Mithäftlings. Es sei vielmehr der Angeklagte gewesen, der "rein kam, sein Blech auf den Tisch stellte und sofort zuschlug". Er habe nur zurück geschlagen. Ein 52-jähriger Vollzugsbeamter konnte nur sagen, dass der jetzige Zeuge "seine Zähne in der Hand" hielt, als er mit einem Kollegen hinzukam. Wie es dazu gekommen war und wer wen angegriffen hatte, wusste er nicht.

Die schriftliche Aussage eines weiteren Mithäftlings unterstützte jedoch die Darstellung des 34-Jährigen. Demnach sei der Angeklagte in die Küche gekommen und habe ohne ein Wort zu sagen dem Mithäftling "den Arm um den Hals gelegt". Wer dann mit Schlägen anfing, wusste auch er nicht. Jedenfalls habe sich der Angeklagte nicht in einer Notwehrsituation befunden, weil er schlicht nicht angegriffen worden sei, so der Richter. "Verteidigen darf man sich nur im Rahmen des Notwendigen. Das Ausschlagen der Zähne war nicht erforderlich."

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