Auto muss für Wutausbruch herhalten

39-jähriger Meckenheimer soll Wagen seiner Freundin demoliert haben - Er widerruft Schuldeingeständnis

Rheinbach. (stl) Wegen Sachbeschädigung muss sich jetzt ein 39-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, am Abend des 17. Mai 2008 aus Wut und Eifersucht das Auto seiner damaligen Freundin demoliert zu haben, indem er Spiegel abriss, Scheibenwischer verbog und den Lack zerkratzte.

Der Angeklagte, der zunächst ein Schuldeingeständnis unterschrieben und sich anfangs noch um die Reparatur des Autos gekümmert hatte, stritt die Tat nunmehr ab. Es gebe eine Zeugin, die gesehen habe, wie die Freundin des Angeklagten mit einem völlig intakten Wagen gegen Mitternacht weggefahren sei, behauptete der 39-Jährige.

Als die Besitzerin des Wagens am nächsten Morgen ihrer Mutter die Schäden zeigte, setzte diese ein Schreiben auf, mit dem sich der Angeklagte zur Tat bekennen und darüber hinaus verpflichten sollte, für die von ihm verursachten Schäden aufzukommen.

Er wisse nicht mehr, ob er das Auto demoliert habe, denn er sei an diesem Abend sehr betrunken gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Freundin und er hatten gemeinsam eine Party in Rheinbach besucht. Nachdem er sie jedoch später mit einem anderen Mann auf der Toilette in flagranti erwischt hatte, war er völlig ausgerastet und schließlich des Hauses verwiesen worden.

Als die Mutter seiner Freundin am nächsten Tag wegen des Schadens anrief und ihn aufforderte, sich dazu zu äußern, kam der 39-Jährige vorbei und unterschrieb das Schuldeingeständnis. Erst später, so fügte er hinzu, sei ihm klar geworden, dass das alles vielleicht nicht stimme.

Ob er nun tatsächlich randaliert habe oder nicht wisse er so genau nicht mehr. Seine Unterschrift zähle jedenfalls nicht. "Wenn Sie sich nicht sicher waren, ob Sie das getan haben, wieso haben Sie dann überhaupt unterschrieben", wollte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert von dem Angeklagten wissen, der darauf keine schlüssige Antwort geben konnte.

Ob nun die Rechnung von 2 400 Euro für eine neue Lackierung der Grund seines Widerrufs ist oder schlichtweg ein Blackout, blieb offen. Nach Aussage des Vaters der Geschädigten habe der Angeklagte seiner Tochter wiederholt nachgestellt, obwohl sie von ihrem Ex-Freund nichts mehr habe wissen wollen.

Zwar gab es einen Zeugen, der gesehen hatte, wie der Angeklagte neben dem Auto stand und die Straße auf und ab lief. Es gibt jedoch niemanden, der ihn bei Ausführung der Tat beobachtet hat. Problematisch ist aus Sicht des Richters und der Staatsanwaltschaft das Schriftstück, das doch wohl niemand unterschreibe, der auch nur leise Zweifel an seiner Schuld habe.

Außerdem zeuge das Verhalten nach der Party dafür, dass der Angeklagte ein schlechtes Gewissen gehabt habe. Eine Vernehmung der Zeugin, die ihn möglicherweise entlasten könnte, soll nun Klarheit bringen.

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