Neuerungen und Gesetze Das ändert sich ab März für Verbraucher

Bonn · Masernimpfpflicht, Einwanderungsgesetz und Umweltbonus: Im März treten mehrere neue Gesetze in Kraft. Wir geben einen Überblick darüber, was Verbraucher beachten sollten.

 Am 1. März 2020 tritt die Masernimpfpflicht in Kraft.

Am 1. März 2020 tritt die Masernimpfpflicht in Kraft.

Foto: dpa/Marius Becker

Zum 1. März treten in Deutschland einige neue Gesetze in Kraft, unter anderem wird die Impfpflicht für Masern eingeführt. Ein Überblick, was sich für Verbraucher ändert:

Masernimpfpflicht

Die Bundesregierung möchte beim Impfschutz gegen Masern in der Bevölkerung eine Quote von mindestens 95 Prozent erreichen, um die Infektionskrankheit vollständig zu eliminieren. Ab dem 1. März 2020 müssen Kinder und Jugendliche, die in Schulen und Kitas betreut werden, daher gegen Masern geimpft sein. Dasselbe gilt für Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden. Gleichermaßen gilt die Regelung für Beschäftigte in solchen Einrichtungen und für Beschäftigte im medizinischen Bereich. Kinder ohne Impfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.

Umzugskostenpauschale steigt

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bestimmte dabei anfallende Kosten in der Steuererklärung geltend machen oder auch Gebrauch von der Umzugskostenpauschale machen. Dabei steigt die Pauschale, die bei beruflichen Umzügen von der Steuer abgesetzt werden kann, zum 1. März sowohl für Ehepartner als auch für Ledige.

Wiederholungsrezepte werden eingeführt

Ärzte dürfen ab dem 1. März Rezepte ausstellen, die von den Patienten mehrfach in der Apotheke eingelöst werden können. Gedacht sind solche Rezepte für Menschen, die eine Dauertherapie erhalten.

Umweltbonus für E-Autos

Bereits seit dem 19. Februar gelten neue Regelungen bei der Förderung der Elektromobilität. Unter anderem wurde die Kaufprämie für E-Autos erhöht - sie beträgt jetzt bis zu 6000 Euro. Der Bonus gilt bis Ende 2025 und auch rückwirkend für Autos, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Anträge auf den „Umweltbonus“ können Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft stellen.

Änderungen im Waffenrecht

Das geänderte Waffenrechtsgesetz trat in wichtigen Teilen bereits am 20. Februar in Kraft. Mit den Änderungen will die Bundesregierung die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren. Unter anderem gelten für Waffenhersteller und -händler neue Meldepflichten. Der vollständige Lebenszyklus von Waffen soll künftig dokumentiert werden. Den Bundesländern steht es zudem frei, Waffen- und Messerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen einzurichten.

Gartenarbeiten

Der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau weist darauf hin, dass in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume gefällt oder Sträucher entfernt werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass im Frühling und im Sommer viele Vögel in Sträuchern und Bäumen nisten. Einige Ausnahmen gibt es: So sind schonende Formschnitte an Hecken und Pflegeschnitte an Obstgehölzen im eigenen Garten erlaubt.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März in Kraft. Die Bundesregierung will damit den Rahmen für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten schaffen. Das Gesetz regelt, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Neu ist zum Beispiel der Wegfall einer Begrenzung auf sogenannte Mangelberufe bei einer qualifizierten Ausbildung. Bei anerkannter Qualifikation und einem vorliegenden Arbeitsvertrag wird in Zukunft auch auf die Vorrangprüfung verzichtet. Diese hatte bis dato geregelt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei einem Bewerber aus einem Drittstaat zunächst prüfen musste, es ob für die Stelle nicht auch einen geeigneten Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt.

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