Verständnis statt Bußgeld Rhein-Sieg-Kreis bereitet sich auf Masern-Impfpflicht vor

Rhein-Sieg-Kreis · Der Leiter des Gesundheitsamts im Rhein-Sieg-Kreis sieht mit Einführung der Masern-Impfpflicht Probleme auf den Kreis zukommen. Die Umsetzung ist nicht geregelt. Die Impfquote im Kreis ist hoch.

 Ab dem 1. März Realität: Kinder müssen gegen Masern geimpft sein, wenn sie in die Schule oder den Kindergarten gehen sollen.

Ab dem 1. März Realität: Kinder müssen gegen Masern geimpft sein, wenn sie in die Schule oder den Kindergarten gehen sollen.

Foto: picture alliance / dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit will die Politik Kindergarten- und Schulkinder vor der Krankheit schützen. Konkret: Ab diesem Zeitpunkt müssen Kinder ab einem Jahr gegen Masern geimpft sein, wenn sie in einen Kindergarten, zu einer Tagesmutter oder in eine Schule kommen. Wer sein Kind nicht impfen lässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 2500 Euro rechnen.

Im Rhein-Sieg-Kreis wurden 2018 und 2019 jeweils 15 Masernfälle gemeldet. 2017 waren es lediglich drei. Die durchschnittliche Impfquote im Kreis liegt bei 95,7 Prozent. Weniger als vier Prozent der Kinder haben die zweite Masernimpfung nicht erhalten, wie das Gesundheitsamt des Kreises durch die Kinderschuluntersuchung erfasst hat. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass ab einer Impfquote von 95 Prozent die Ausrottung von Masern möglich ist.

Zwang ist falsch

Das Gesetz durchzusetzen, darin sieht Rainer Meilicke, Leiter des Kreis-Gesundheitsamts, Schwierigkeiten, den damit verbundenen Zwang hält er für falsch. „Das Masernschutzgesetz hat ja ein tolles Ziel, das alle von uns unterstützen: die Durchimpfung zu erhöhen“, betont er. „Es wählt aber einen Weg, der komplett gegen das geht, was wir seit 20 Jahren im Bereich des Seuchenschutzes machen. Wir haben immer die Mitwirkung des Bürgers erbeten und versucht, Verständnis zu gewinnen.“

Und nach seiner Erfahrung sind die Gründe, warum ein Kind nicht geimpft wurde, oft recht einfach: „Das Kind war zurzeit der zweiten Impfung krank oder es hat nicht geklappt, aber die meisten Eltern holen das nach.“ Wirksamer als ein Zwangsgeld ist für Meilicke, die Eltern zu überzeugen, mit ihren Kindern zum Kinderarzt zu gehen.

Weitere Probleme für Amtsleiter

Für den Amtsleiter entstehen durch das neue Gesetz aber weitere Probleme vor allem für die Verwaltungen. So gebe das Gesetz keine konkreten Anweisungen für die Umsetzung. „Es kommen mehr Pflichten auf die Träger der Einrichtungen zu. Das Gesundheitsamt steht da ganz am Ende. Uns wird nur gemeldet, wenn Kinder oder Berufstätige keinen Schutz haben.“ Für die Verwaltung fehle die zum Gesetz passende Ausführungsbestimmung, wie es in NRW gehandhabt werden solle, so Meilicke.

Zudem sieht der Amtsleiter personelle Probleme auf das Gesundheitsamt zukommen. Das Gesetz gebe auch dazu nichts vor, sondern spreche lediglich von entstehendem Aufwand, dem Einnahmen durch Bußgelder gegenüberstünden. „Der Gesetzgeber meint offenbar, wir würden Leute einstellen, die diese Maßnahmen durchführen.“ Laut Meilicke kann er das aber nicht tun, ohne die Kreisverwaltung zu fragen, ob der Landrat das so umsetzen möchte. „Wir haben gar keine Chance, damit klarzukommen, da wir weder das ausreichende Personal dafür haben noch die Mittel, um das durchzusetzen“, fasst der Amtsleiter zusammen.

Impfschutz muss nachgewiesen werden

Der Impfschutz muss in Zukunft nachgewiesen werden: durch einen Impfausweis oder durch ein Dokument vom Arzt. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht geimpft werden dürfen, könnten eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, um so von rechtlichen Konsequenzen ausgenommen zu werden.

Seit dem Ende der 1960er Jahre gibt es in Deutschland eine Impfung gegen Masern. Die häufig als Kinderkrankheit bezeichnete Virus-Infektion kann in einigen Fällen massive Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Es kann zu Durchfällen, Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen oder Entzündungen des Gehirns kommen. Die schlimmste, aber sehr seltene Spätfolge kann eine schwere und tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns sein.

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