Familienvater verklagt Tattoo-Studio Tattoo-Uhr auf der Hand tickt falsch

Bonn · Es sollte eine mit Tinte gestochene Liebeserklärung an den eigenen Sohn werden. Dafür beauftragte ein 26-jähriger Familienvater ein Tattoo-Studio, eine antike Taschenuhr mit römischen Ziffern auf seinem rechten Handrücken zu stechen.

Familienvater verklagt Tattoo-Studio: Tattoo-Uhr auf der Hand tickt falsch
Foto: dpa

Mit der präzisen Vorgabe, dass die Zeiger auf 11.14 Uhr stehen sollten. Das war just die Geburtsminute seines Sohnes, der im März 2009 zur Welt gekommen war. Aber irgendetwas muss – zunächst unbemerkt – schief gelaufen sein. Denn erst Tage nach Vollendung des Tattoo-Kunstwerks stellte der 26-Jährige fest: Die gestochene Uhr tickt falsch. Die Zeiger stehen auf 11.09 Uhr. Die Trauer war groß und der Zorn auch.

Also verklagte der um seinen Herzenswunsch betrogene Familienvater die Inhaberin des Tattoo-Studios auf mindestens 1500 Euro Schmerzensgeld sowie rund 2000 Euro, um die angeblich schlechte Arbeit mit Hilfe eines Rubinlasers wieder entfernen zu lassen. Denn nicht nur, dass das mit der Uhrzeit daneben gegangen war, auch sei die ganze Arbeit des Tätowierers „unsauber und schief“. Und die Tinte auf seinem Handrücken verlaufen, weil sie die in verschiedene Hautschichten eingebracht worden sei.

Das Tattoo-Studio wundert sich über diese Klage: Denn der Kunde sei zunächst äußerst zufrieden über das Tattoo gewesen und hätte es immer wieder gelobt. Erst Tage später sei der Mann aufgeschlagen und hätte die Uhrzeit moniert. Der Tätowierer, hält die die verklagte Inhaberin dagegen, habe genau das Motiv gemacht, was beauftragt gewesen war. Schließlich werde vor den endgültigen Tintenstichen immer ein sogenanntes „Stencil“ – eine Vorzeichnung mit Kugelschreiber – gemacht, die vom Kunden genehmigt werden müsse. So sei das auch in diesem Fall gewesen.

Das Studio vermutet sogar, dass der Kunde den Preis für die Arbeit nicht zahlen wollte (oder nicht konnte). Denn das Angebot einer Nachbesserung des Tattoos habe der 26-Jährige verweigert und ihnen vorgeschlagen, dass sie ihm als Entschädigung für das verunglückte Tattoo 500 Euro zahlen sollten. Und als Trostpflaster obendrauf noch ein Tattoo gratis. Aber dabei spielte das Studio nicht mit.

AZ: Amtsgericht Bonn 112 C 84/16

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