GA-Serie "Die Friedensstifter" Wenn Streithähne gemeinsam Aufzug fahren

BAD GODESBERG · Der Bad Godesberger Joachim Tintelnot schlichtet seit sechs Jahren kleinere Konflikte. Was er dabei erlebt hat, schildert er dem General-Anzeiger.

 Getrennt im Aufzug nach oben - gemeinsam zurück. Joachim Tintelnot sieht den Erfolg seiner Vermittlungsbemühungen meistens auch im Treppenhaus.

Getrennt im Aufzug nach oben - gemeinsam zurück. Joachim Tintelnot sieht den Erfolg seiner Vermittlungsbemühungen meistens auch im Treppenhaus.

Foto: Leif Kubik

„Wenn beide Parteien nach dem Gespräch gemeinsam mit dem Aufzug hinunterfahren, kann ich darauf bauen, dass die Einigung Bestand hat“, glaubt Joachim Tintelnot. Der Schiedsmann des Bezirks Bad Godesberg sitzt entspannt auf seinem Balkon und erzählt über seine langjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Streitschlichter.

Das Apartmenthaus direkt am Plittersdorfer Rheinufer, in dem Tintelnot wohnt und auch seine „Kunden“ empfängt, verfügt über eine große Lobby mit zentralem Aufzug: „Wenn zwei Parteien zu einem Termin kommen und sich dann unten in der Halle über den Weg laufen, ist ihnen selbst die kurze gemeinsame Fahrt in der engen Aufzugkabine oft spürbar unangenehm“, so der 70-Jährige.

Seit sechs Jahren vermittelt der Diplomkaufmann Streitfälle zwischen Bürgern. Die Erfolgsquote ist gut, manche Erfolge tauchen aber auch in keiner Statistik auf: „Das sind die sogenannten Tür- und Angelgeschäfte“, erklärt er: „Das heißt, ein Streit wird gar nicht von mir geschlichtet, sondern nach einem ersten Gespräch entscheidet eine Partei im Alleingang, ihr Anliegen nicht weiter zu verfolgen.“

Da habe es zum Beispiel den Fall einer Dame gegeben, der er bereits am Telefon habe klarmachen können, dass sie seiner Meinung nach im Unrecht sei: „So deutlich kann man das zwar nicht immer sagen, aber manche meiner Klienten zeigen sich durchaus offen für neue Argumente“, so Tintelnot.

Immer öfter wird übereinander geredet

„Was leider meiner Erfahrung nach zugenommen hat, ist eine Art des Umgangs mit Frauen aus anderen Kulturkreisen, die ich oft einfach nur als Mobbing bezeichnen kann“, skizziert der Streitschlichter eine negative Entwicklung. Das Phänomen sei oft in größeren Wohnanlagen zu beobachten: „Da wendet man sich dann an mich, weil jemand angeblich den Hausfrieden störe“, so Tintelnot.

Oft geht es in solchen Fällen um Speisegerüche, Kinderwagen im Treppenhaus oder andere Kleinigkeiten, die man im persönlichen Gespräch eigentlich schnell klären könne. Statt das offene Gespräch zu suchen, werde aber immer öfter übereinander statt miteinander geredet. „Ein Problem sind natürlich oft die fehlenden Sprachkenntnisse, aber wenn ich eingeschaltet werde, geht es ja auch immer irgendwie“, meint er.

Was dem Kaufmann, der sein Wissen auch im Rahmen eines Senior-Expertendienstes an hilfesuchende Unternehmen weitergibt, ebenfalls am Herzen liegt, ist die Tatsache, dass man nach einer erfolgreichen Schlichtung, zum Beispiel in einem klassischen Nachbarschaftsstreit, auch eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen kann: „Eine Einigung ist ja beim Verkauf oder der Vererbung einer Immobilie quasi hinfällig – es haben ja schließlich nur zwei Nachbarn einen Vergleich geschlossen“, erläutert er.

„Ich hatte den Fall eines Hausbesitzers, der einer Einigung nur dann zustimmen wollte, wenn er sich sicher sein konnte, dass auch seine zukünftigen Nachbarn sich an die getroffene Vereinbarung halten“, so Tintelnot.

Das ließe sich nur durch den Eintrag einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch gewährleisten. „Dazu ist ein Notar erforderlich, und der Eintrag selbst kann nicht Teil der Schlichtung sein“, führt er weiter aus. „Was aber geht, ist das Versprechen eines solchen Eintrags zwischen den Parteien zu fixieren.“

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