Quellenstraße in Heimerzheim Swisttaler Rat genehmigt zweigeschossige Bauweise

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · Auf der Weide im Überschwemmungsgebiet der Swist neben dem Kindergarten an der Quellenstraße in Heimerzheim sollen fünf zweigeschossige Häuser gebaut werden. Der Gemeinderat stimmte mit den Stimmen von CDU und FDP einer Bebauungsplanänderung zu, die nun auch eine zweigeschossige Bauweise erlaubt. SPD und Grüne stimmten dagegen.

 Die Wiese vor dem Kindergarten an der Quellenstraße soll bebaut werden.

Die Wiese vor dem Kindergarten an der Quellenstraße soll bebaut werden.

Foto: Fuss

Der Eigentümer hat über 30 Jahre geduldet, dass Anwohner und Kindergartenkinder den kurzen Weg über einen Pfad auf seinem Grundstück durch die Unterführung unter der L 182 hindurch in Richtung Kastanienallee nahmen. Ansonsten hätten sie einen großen Umweg über die Pützgasse machen müssen. "Zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer herrscht Klarheit, dass eine Wegeverbindung bestehen bleibt", lautet die Auskunft des Gemeindesprechers Bernd Kreuer. Ob das die bestehende sei oder eine andere entlang der Böschung, müsse noch besprochen werden.

In diesem Zusammenhang kam es im Rat zu einem heftigen Streit zwischen Manfred Lütz (CDU) und Werner Neven (Grüne). Lütz mutmaßte, die Sorge bei SPD und Grünen um die Sicherung der Wegeverbindung sei nur vorgeschoben, in Wirklichkeit wolle man die Bebauung verhindern. Das sei aber nicht möglich, denn dort herrsche Baurecht, der Weg genieße keinen Bestandsschutz, und es sei egal, ob sich die neuen Bewohner in eingeschossigen oder zweigeschossigen Häusern im Falle eines Hochwassers "nasse Füße" holten. Dies wies Werner Neven (Grüne) als "Unverschämtheit" und "Unterstellung" zurück. Ihm gehe es nur um die Beibehaltung eines "anständigen Weges". Ernst Ostermann (SPD) pflichtete ihm bei.

Die SPD hatte bereits einen entsprechenden Antrag zur Erhaltung des Wegs in den Planungsausschuss eingebracht. "Es wäre irrsinnig, wenn man die teure Unterführung künftig nicht mehr nutzen könnte als Weg zum Naherholungsgebiet", hatte der SPD-Vorsitzende Tobias Leuning den Antrag begründet. Er bemängelte, dass in der Sitzungsvorlage nicht erwähnt worden sei, dass die Fläche neuerdings zum Swist-Überschwemmungsgebiet gehöre. Das sei unerwähnt geblieben, weil dies erst Thema der vorangegangenen Sitzung gewesen und man davon ausgegangen sei, dass es deshalb den Ausschuss-Mitgliedern noch präsent sei, so Fachgebietsleiter Jürgen Funke. Der Eigentümer sei im Gespräch aber darauf hingewiesen worden.

Im jeweiligen Fall könne die Genehmigungsbehörde prüfen, ob sie dort eine Bebauung zulassen wolle. Es gelte in dem Bereich "altes Baurecht". Neues Baurecht zu schaffen, sei nicht möglich. Das unterstrich auch Detlef Naumann vom Planungsbüro sgp architekten in Meckenheim auf die Forderung von Andreas Hoheisel (Grüne) nach Rücknahme des dort geltenden Bebauungsplans hin. Er warne vor einer Änderung des rechtskräftigen B-Plans, so Naumann. "Der Eigentümer hat einen Rechtsanspruch, dass er da bauen darf. Bei Änderung des B-Plans würden Sie einen Planungsschaden produzieren", warnte er. Bisher habe der Eigentümer auf eine Bebauung verzichtet und dort Pferde weiden lassen. Die Bevölkerung habe sich die Fläche als Fußweg "angeeignet".

"Der Tunnel wurde als Viehtrift gebaut, zur Nutzung durch die Landwirtschaft, nicht für Menschen", sagte Naumann. Auch Jürgen Pump (CDU) plädierte dafür, den Weg zu erhalten. Aber er erkannte: "Die Bebauung werden wir nicht verhindern können, weil sie zulässig ist. Selbst zweigeschossige Bauweise tut nicht weh wegen der Tieflage des Grundstücks." Wie die Verwaltung dazu ausführte, gebe es zwei neue Eigentümer, das Grundstück sei geteilt worden, und die Eigentümer hätten ein Interesse an zweigeschossiger Bebauung.

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