Amtsgericht in Rheinbach Haftstrafe für prügelnden Ex-Mann aus Meckenheim

Rheinbach/Meckenheim · Noch bei der Urteilsverkündung ruft der 26-jährige Angeklagte dazwischen: „Das ist alles gelogen!“ Der Richter am Rheinbacher Amtsgericht sieht das anders. Der Meckenheimer muss ins Gefängnis.

 In Haft muss ein 26 Jahre alter Mann aus Meckenheim, der nach Ansicht des Richters seine Ehefrau verprügelt hat.

In Haft muss ein 26 Jahre alter Mann aus Meckenheim, der nach Ansicht des Richters seine Ehefrau verprügelt hat.

Foto: Oliver Mehlis

Mehrfach hat ein 26-Jähriger seine inzwischen ehemalige Ehefrau verprügelt und teils krankenhausreif geschlagen. Davon ist der Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht überzeugt und hat den Angeklagten zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dies auch angesichts der teils einschlägigen Vorstrafen sowie der Tatsache, dass der Meckenheimer zum Zeitpunkt einiger Vorfälle unter laufender Bewährung stand. „Ich bin überzeugt, dass die Geschädigte im Rahmen dieser Ehe erhebliche Gewalt erfahren hat“, sagte er.

Staatsanwalt und Strafrichter sahen es als erwiesen an,  dass der Angeklagte die 22-Jährige, die sich mittlerweile hat scheiden lassen und mit ihrer kleinen Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, unter anderem einmal so mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, dass sie ein blaues Auge und eine geschwollene Gesichtshälfte davontrug. Wie berichtet, hatte der Deutsch-Marokkaner dies geleugnet. Die Verletzungen seien nicht etwa durch einen Schlag entstanden, sondern als seine Frau im Streit die Wohnzimmertür von innen zugehalten habe. Als er sich von der anderen Seite gegen die Tür geworfen habe, sei diese aufgesprungen und die Türkante habe die Augenbraue getroffen.

Das hatte die 22-Jährige völlig anders geschildert. Nicht die Türkante, sondern sein Faustschlag aufs Auge habe sie zu Boden gehen lassen. Dass sie die Version mit der Türkante zunächst bestätigt hatte, begründete sie mit ihrer Angst und der Sorge um das Aus ihrer Ehe. „Ich wollte unbedingt, dass meine Ehe hält. In unserer Kultur ist es total schlecht angesehen, geschieden zu sein. Deshalb habe ich versucht, meinem Mann zu gehorchen und auch wieder ein langes Gewand getragen“, hatte sie als Zeugin vor Gericht gesagte. Ein Foto, das die Verletzungen dokumentierte, sprach laut Strafrichter „nicht dafür, dass die Verletzung von einer Türkante stammen könnte“.

Der 26-Jährige hatte vor Gericht häufige verbale Streitigkeiten eingeräumt. „Es gab in unserer Ehe nie Gewalttätigkeiten, in keinerlei Art und Weise.“ Der letzte angeklagte Fall hatte sich im Juni 2019 ereignet. Damals hatte sich die Frau schon von ihrem Mann getrennt und war mit der kleinen Tochter ausgezogen. Noch bei der Urteilsverkündung rief der Angeklagte dazwischen: „Alles gelogen!“ Er sah sich von der Aussage seiner Mutter gestützt, dass ihre Schwiegertochter niemals etwas von Gewalt in ihrer Ehe gesagt habe. „Und wir hatten ein super Verhältnis“, versicherte die Mutter des Angeklagten.

Die Ehe ist inzwischen geschieden. Nicht entschieden ist aber über das Sorge- und über das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter.  Darin vermutete der Anwalt des Angeklagten auch das Motiv der Ex-Ehefrau für die laut seines Mandanten falsche Darstellung. Sie wolle ihn als „Gewalttäter“ darstellen, um ihm das Kind zu entziehen. Über diese mögliche Interessenlage habe auch er sich auch Gedanken gemacht, sagte der Strafrichter. Aber er sei von der wahrheitsgemäßen Aussage der Geschädigten überzeugt, die glaubhaft und schlüssig sei und zudem von einem „beeindruckenden Foto“ und Attesten gestützt werde.

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