Prozess am Amtsgericht Rheinbach Betrüger aus Meckenheim muss 18 Monate in Haft

Rheinbach / Meckenheim · Das Rheinbacher Amtsgericht sieht gewerbsmäßige Taten bei dem 60 Jahre alten Mann aus Meckenheim. Die falschen Verkäufe im Internet tätigte er während seiner Bewährungszeit.

Das Internet und die dortigen Handelsplattformen bieten viele Gelegenheiten zum Betrug. Das mussten auch fünf Käufer erfahren, die 2018 bei einem jetzt 60-jährigen Meckenheimer Handys und eine Fitnessuhr kaufen wollten. Die entsprechenden Angebote hatten sie auf einem Kleinanzeigen-Markt gefunden, bezahlt, aber die Ware nie erhalten. So kam ein Gesamtschaden von 710 Euro zustande. Die Staatsanwaltschaft wollte die Betrügereien mit einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe würdigen, das Gericht urteilte schließlich auf ein Jahr und sechs Monate. Berufung oder Revision gegen das Urteil sind binnen einer Woche möglich.

Der Angeklagte hatte sich voll umfänglich zu den Taten bekannt, und sein Verteidiger sprach davon, dass sich sein Mandant in „keiner guten psychischen Verfassung“ befunden habe. Die „Dinge“ seien zwar da gewesen, aber der Angeklagte habe sich nicht in der Lage gefühlt, sie auch zu versenden. Seit Mitte 2018 befinde sich der Meckenheimer auch in einer Therapie. Jetzt „geht es immer besser, und er will reinen Tisch machen“, betonte der Verteidiger.

Er habe das Geld „zum Überleben gebraucht“, sagte der Angeklagte. Was das Gericht indes nicht beeindruckte. Auch schon durch vorhergehende Taten sei gewerbsmäßiger Betrug anzunehmen. Außerdem habe der Angeklagte auch Aliasnamen verwendet, um seine Identität zu verschleiern.

Der wiederum erklärte, er leide unter posttraumatischen Störungen, leide unter Depressionen und finde häufig nur wenig Schlaf. Das sei darin begründet, dass eine Tochter 1989 im Alter von zehn Monaten plötzlich verstorben sei. Später seien dann Schulden entstanden und er leide unter starken Stimmungsschwankungen.

Ein psychologisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit allerdings spricht eine andere Sprache. Zwar lägen tatsächlich psychische Probleme vor, die hinter einer „guten sozialen Fassade“ verborgen seien, aber eine Schuldunfähigkeit sei zu verneinen.

Nun weist der Auszug aus dem Bundeszentralregister für den Beschuldigten auch noch 22 frühere Fälle von Betrug auf. Und im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Bonn den Mann noch zu einer „allerletzten“ Bewährungsstrafe verurteilt. Die neuen Taten geschahen während der laufenden Bewährung. Das würdigte die Staatsanwaltschaft dann auch in ihrem Plädoyer und forderte unter Berücksichtigung des Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Da half schließlich auch das emotionale Plädoyer des Verteidigers nicht, der von den Besserungen seines Mandanten sprach. Da sprieße doch „ein zartes Pflänzchen“, welches das Gericht doch nicht ausreißen möge.

Half nichts. Das Gericht warf dem Beschuldigten in seiner Urteilsbegründung vor, „billigend in Kauf genommen“ zu haben, dass die Käufer die Ware nicht bekommen habe. Positive Ansätze im Verhalten seien noch nicht verfestigt, und das Urteil habe sich das Gericht nicht leicht gemacht. Aber: „Sie haben das Pflänzchen selbst zertreten.“

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