Großflächige Werbung in Bornheim Richtlinien für Plakatwände und Leuchtreklamen

Bornheim · Die Politik will eine Gestaltungssatzung. Laut Verwaltung ist nur eine langfristige Umsetzung möglich.

 Für so manchen ein Ärgernis: Große Reklameflächen wie diese an der Herseler Straße in Roisdorf.

Für so manchen ein Ärgernis: Große Reklameflächen wie diese an der Herseler Straße in Roisdorf.

Foto: Axel Vogel

Die Stadtverwaltung soll einen Vorschlag für eine Gestaltungssatzung zur Errichtung von großen Werbetafeln, Plakatwänden und Leuchtreklamen in Bornheim erarbeiten. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung am Mittwochabend einstimmig beschlossen. Dabei sollen vor allem die Gesichtspunkte "Lichtverschmutzung", "Verkehrsgefährdung" und "Stadtbild" eine Rolle spielen.

Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU gestellt. "Immer mehr Anwohner fühlen sich gerade durch Leuchtreklame gestört", heißt es in der Antragsbegründung. Auch stünden die großen Werbeträger immer häufiger auf Privatgrundstücken.

Die öffentliche Hand habe somit keinen wirtschaftlichen Gewinn. Nach Ansicht der Union liegt daher kein öffentliches Interesse vor, weswegen "die schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit vorrangig" zu berücksichtigen seien.

Das Ansinnen der Union stieß im Ausschuss auf offene Ohren. "Das ist ein sinnvoller Vorschlag", sagte Ute Kleinekathöfer (SPD). Ihrer Ansicht nach sollte das Thema zudem im kürzlich beschlossenen Arbeitskreis für Stadtmarketing behandelt werden.

Einem solchen Ergänzungsantrag schlossen sich die anderen Fraktionen an. Für die ABB brachte Paul Breuer mahnende Worte vor: "Wir haben generell nichts dagegen, aber Werbung ist für die Unternehmen wichtig." Daher sollte eine Gestaltungssatzung es nicht zu weit treiben. Trotz des nun getroffenen Beschlusses steht die Umsetzung von Richtlinien für großflächige Werbung noch in den Sternen.

"Wir sollten die Sache aber angehen"

Nach Angaben der Stadtverwaltung kann eine Gestaltungssatzung "derzeit im Rahmen des Arbeitsprogramms der Verwaltung zeitlich und personell aber nicht umgesetzt werden", wie es in der Stellungnahme der Verwaltung zur Ausschusssitzung heißt. Daher sei nur eine langfristige Umsetzung möglich. Er könne verstehen, dass die Verwaltung es nicht zeitnah schaffe, sagte CDU-Mann Lutz Wehrend: "Wir sollten die Sache aber angehen."

Andrea Gesell (Grüne) beantragte mit Blick auf eine schnelle Umsetzung, zunächst nur eine Satzung für Roisdorf und Bornheim-Ort zu erarbeiten. Diese könne als Vorlage für die anderen Stadtteile dienen. Generell könne eine Satzung räumlich und inhaltlich beschränkt werden, führte Bornheims Erster Beigeordneter Manfred Schier aus: "Dann ist es auch einfacher für eine zeitnahe Umsetzung." Dennoch fand Gesells Antrag keine Mehrheit in der Ausschusssitzung. Inhaltlich könne man eine Satzung begrenzen, räumlich aber nicht, meinte Wehrend.

Selbst wenn eine Gestaltungssatzung irgendwann vorliegt, auf die bereits vorhandenen Werbeträger wird sie sich wohl nicht auswirken, wie Schier auf Anfrage von Harald Stadler (SPD) erläuterte: "Baugenehmigungen werden unbefristet erteilt, jeweils aufgrund der geltenden Rechtslage."

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