Täter schlug mit Spaghetti-Eis-Presse zu Prozess nach Überfall auf Sankt Augustiner Eisdiele beginnt

Sankt Augustin · Mit einem Komplizen, der bis heute unbekannt ist, soll ein 39-jähriger Sankt Augustiner im Winter 2016 eine Eisdiele in Menden überfallen haben. Das Duo ging brutal vor. Die Anklage lautet auf räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung. Demnächst beginnt der Prozess in Bonn.

 Wegen des brutalen Überfalls auf einen Eisdielen-Besitzer muss sich ein 39-Jähriger vor dem Landgericht verantworten.

Wegen des brutalen Überfalls auf einen Eisdielen-Besitzer muss sich ein 39-Jähriger vor dem Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Um den Mittäter zu finden, wurde mehrere Jahre intensiv, aber letzten Endes erfolglos ermittelt. So steht Anfang Juni ein 39-Jähriger alleine wegen des Überfalls auf eine Sankt Augustiner Eisdiele vor dem Bonner Landgericht. Der Hergang lässt den Gedanken an Schutzgelderpressung aufkommen, eine Verbindung zu organisierter Kriminalität konnten allerdings weder Staatsanwaltschaft noch Justiz bestätigen. Die Tat ereignete sich kurz nach 14 Uhr am 3. November 2016. Es befand sich gerade kein Gast in der Eisdiele im Augustiner Ortsteil Menden.

Das sollen der Angeklagte und sein unbekannter Komplize genutzt haben, um Geld von dem 47-jährigen Inhaber zu fordern. Laut Staatsanwaltschaft betrat der Angeklagte mit den Worten „Geld her“ als erster das Lokal, in dem der Gelatiere allein hinter dem Tresen stand. Unmittelbar darauf soll der unbekannte Mittäter die Forderung wiederholt haben, ehe er hinter die Theke trat und auch noch die Herausgabe des Schlüssels zum Eiscafé verlangte.

Laden von innen verschlossen

Der zweiten Bitte kam der verängstigte Cafébesitzer nach, und der Unbekannte reichte den Schlüssel an den Angeklagten weiter. Der schloss damit die Ladentüre von innen zu. Nachdem der Besitzer in der Falle saß, nimmt die Staatsanwaltschaft an, soll der Unbekannte eine Spaghetti-Eis-Presse gegriffen haben und den Inhaber mit dem massiven Metallgerät dreimal auf den Kopf geschlagen haben. Danach soll er noch mit einer Tasse weitere drei Mal auf den Kopf des Inhabers eingeschlagen haben.

Hausmeister hatte alles beobachtet

Doch dann blickten die beiden Räuber durch die Außenscheibe des Geschäfts dem Hausmeister des Objekts in die Augen, der offenbar die Taten verfolgt hatte. Zugleich hörten sie die Sirenen eines herannahenden Polizeifahrzeugs. Offenbar hatte der Zeuge mit seinem Handy Hilfe gerufen.

Sofort traten die beiden die Flucht an. Da die Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten früher einmal in dem Café gejobbt hatte, konnte das Opfer einen der Täter identifizieren.

Der Eisdielenbesitzer erlitt einen Augenhöhlen- und einen Kieferbruch sowie mehrere offene Wunden und eine Gehirnerschütterung; nach dem Vorfall gab er den Betrieb auf.

Die Einlassung des Angeklagten, er habe den Eiscaféinhaber zur Rede stellen wollen, weil der die Tochter seiner Partnerin sexuell belästigt habe, werten die Ermittler als Schutzbehauptung: Die junge Frau jedenfalls wollte von einer Belästigung nichts wissen.

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