Verkauf unterbunden Kölner Bezirksregierung beschlagnahmt 730 Himmelslaternen

Köln · Bereits seit 2009 dürfen Himmelslaternen in NRW nicht mehr steigen gelassen werden. Welche Gefahr von ihnen ausgehen kann, zeigte sich zuletzt beim Brand des Affenhauses in Krefeld. 730 der Leuchtkörper wurden nun aus dem Verkehr gezogen.

 Himmelslaternen steigen auf.

Himmelslaternen steigen auf.

Foto: dpa/Barbara Walton

Die Kölner Bezirksregierung ist gegen einen Onlinehändler vorgegangen, der Himmelslaternen im Angebot hatte. Wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht, wurden bei einer Kontrolle 730 Himmelslaternen beschlagnahmt und der Verkauf unterbunden.

Die in der Regel aus einer dünnen, nach unten geöffneten Papiertüte, die durch dünne Hölzer oder Drähte aufgespannt wird, bestehenden Leuchtkörper sehen zwar schön aus, können aber schwere Brände auslösen. Das zeigte sich zuletzt in der Silvesternacht, als Himmelslaternen einen Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos auslösten - ein Gros der dort lebenden Tiere kam in den Flammen ums Leben.

Himmelslaternen können nicht nur aufgrund ihrer leichten Bauweise bereits bei wenig Wind abgetrieben werden, sondern können auch bis zu 500 Meter hoch steigen und somit den Flugverkehr stören.

In Nordrhein-Westfalen ist das Steigenlassen der Leuchtkörper, die wie ein Heißluftballon aufsteigen und in denen ein mit Wachs getränkter Baumwollstoff oder ähnliches Brennmaterial entzündet wird, zwischen fünf und 20 Minuten brennen, bereits seit 2009 verboten.

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