Kommentar zur Mobilitätsgarantie NRW Ein fairer Zug

Meinung | Bonn · Kommt kein Bus oder Zug, zahlt der verantwortliche Verkehrsbetrieb die Mehrkosten bis zu einem bestimmten Deckel. Das ist bei allem Ärger über den Nahverkehr ein fairer Zug. Und die Kosten für die Allgemeinheit halten sich in Grenzen, kommentiert GA-Autor Martin Wein.

 Sind Bus oder Bahn mindestens um 20 Minuten verspätet, haben Fahrgäste in NRW Anspruch auf Erstattungen.

Sind Bus oder Bahn mindestens um 20 Minuten verspätet, haben Fahrgäste in NRW Anspruch auf Erstattungen.

Foto: Benjamin Westhoff

Das ist fast zu schön, um wahr zu sein. Vor zehn Jahren hat das Land NRW seinen Bürgern ein Versprechen gegeben: Wir lassen euch, die ihr den Nahverkehr mit euren Steuern und Gebühren finanziert, nicht im Regen stehen. Kommt kein Bus oder Zug, zahlt der verantwortliche Verkehrsbetrieb die Mehrkosten bis zu einem bestimmten Deckel. Der soll Betroffene anhalten, sich bei derselben Richtung ein Taxi zu teilen. Das ist bei allem Ärger über den Nahverkehr ein fairer Zug. Und die Kosten für die Allgemeinheit halten sich in Grenzen.

Genau hier liegt allerdings die Kehrseite. Einerseits bleiben Schlechtwetter, Streiks und andere Unbill weiterhin ausgenommen. Hier haftet - wie im Flugverkehr - der Reisende ganz allein. Andererseits gelten auch überfüllte Busse oder Züge nicht als Zahlungsgrund. Ist ein Zug wie derzeit häufig auf der Linie RE 5 zwischen Köln und Bonn vollkommen überfüllt, weil es an Waggons oder Triebwagen fehlt, haben Passagiere, die zurückbleiben, ebenfalls das Nachsehen. Und das nicht nur in Ausnahmesituationen wie am Rosenmontag. Da machen sich die Nahverkehrsbetreiber, die jahrelang die notwendige Erneuerung ihres Fuhrparks sehenden Auges verschleppt haben, mit Billigung der verantwortlichen Politiker bequem einen schlanken Fuß.

Dass bei den aktuellen Verspätungen alle Betroffenen die Mobilitätsgarantie kennen und nutzen, ist kaum glaubhaft. Sonst müssten die Entschädigungszahlungen deutlich höher ausfallen. Als kundenfreundliches Unternehmen sollten die SWB sich ehrlich machen. Die Bedingungen für Entschädigungen gehören an jede Bus- und Bahnhaltestelle. Ein Hinweis darauf muss samt Internetlink auf jedes Ticket. Die Kundenzufriedenheit dürfte das erhöhen, wie die Reaktionen entschädigter Kunden zeigen. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Busse oder Bahnen gelegentlich Verspätungen einfahren. Nur sollte dann der Betreiber auch proaktiv die Verantwortung dafür übernehmen. Dann müssten die Pendler vor Ort weniger Unmut ertragen.

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