Kommentar zum Kampf gegen das Silvesterfeuerwerk Übergriffig

Meinung · Der Verein Deutsche Umwelthilfe kämpft für das Verbot von Feuerwerk. Ein alternatives Silvester als Vereins-Verordnung muss beim Bürger als übergriffig empfunden werden, kommentiert GA-Redakteurin Tina Stommel

 Die Deutsche Umwelthilfe will ein Feuerwerksverbot.

Die Deutsche Umwelthilfe will ein Feuerwerksverbot.

Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau

5000 Tonnen Feinstaub, die bundesweit innerhalb weniger Stunden in die Luft gehen. 130 Millionen Euro, die die Deutschen jedes Jahr dafür ausgeben: Klar, das klingt derart umweltfeindlich, dass man sich in diesen klimabewussten Zeiten für das Silvesterfeuerwerk wahrhaft nur noch schämen kann – oder?

Der Antrag des Vereins Deutsche Umwelthilfe, in weiteren 67 Kommunen ein innerstädtisches Feuerwerksverbot auszusprechen (darunter Köln und Düsseldorf), klingt sinnvoll. Auf den ersten Blick. Auf den zweiten ist es so: In Köln gibt es bereits eine großzügige Verbotszone rund um den Dom, in Düsseldorf existiert eine solche in der Altstadt.

Diese Zonen auf die ganze Innenstadt auszuweiten, mag durchaus diskutabel sein. Aber doch bitte als demokratisch gefasster Entschluss der Kommunen beziehungsweise Bundesländer, nicht als demütiger Gehorsam gegenüber einem Verein, der zwar das Wörtchen „Umwelthilfe“ im Namen führt, aber doch auch eine Organisation ist, die mit (wenn auch gesetzlich legitimierten) Abmahnverfahren Kasse macht.

Im Falle des Feuerwerksverbotes stützt sich die Umwelthilfe auf eine von ihr selbst in Auftrag gegebene Umfrage, nach der 58 Prozent der Deutschen ein Feuerwerksverbot befürworten. 40 Prozent sind dagegen – eine „Minderheit“, wie der Verein es formuliert. Aber nicht nur gegen den Feinstaub streitet die Umwelthilfe, sondern auch für ein alternatives Silvester, O-Ton Verein: „Wir fordern ein Silvester 2.0“. Über ihren Twitteraccount lässt sie einen Künstler zu Wort kommen, der vom „ergreifenden Spektakel“ einer Lasershow spricht – und (Überraschung!) Lasershows anbietet. Kann er ja tun, aber ein alternatives Silvester als Vereins-Verordnung muss beim Bürger als übergriffig empfunden werden.

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