Anschlagsversuch am Hauptbahnhof Bonner Bombenleger bleibt in Haft

Bonn · Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mitangeklagten im Prozess um die Rohrbombe am Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 verworfen. Damit sind die Urteile rechtskräftig.

Im Bonner Hauptbahnhof ist am Montag gegen 14 Uhr ein Sprengsatz entdeckt worden: Die Bundespolizei hat den Bahnhof evakuiert und abgesperrt.

Im Bonner Hauptbahnhof ist am Montag gegen 14 Uhr ein Sprengsatz entdeckt worden: Die Bundespolizei hat den Bahnhof evakuiert und abgesperrt.

Foto: GA

Die Verurteilung des mutmaßlich islamistischen Bombenlegers von Bonn, Marco G., zu einer lebenslangen Haftstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig habe die Revision des Mannes und drei weiterer Verurteilter gegen Urteile des Oberlandesgerichts in Düsseldorf zurückgewiesen, teilte ein Sprecher in Düsseldorf am Freitag mit. (Az.: 3 StR 170/18).

Der fünfte Strafsenat in Düsseldorf hatte den damals 30-jährigen Marco G. im April 2017 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit kann der Verurteilte nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen zu werden. Er hatte dem Gericht zufolge im Dezember 2012 versucht, am Bonner Hauptbahnhof eine Rohrbombe zu zünden.

Drei weitere Angeklagte waren wegen Beteiligung an einem Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker der Anti-Islam-Partei Pro NRW zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt worden.

Alle vier Angeklagten wurden seinerzeit der Verabredung zum Mord und der Bildung einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden. Marco G. wurde als Einzeltäter wegen der Bombe in Bonn zusätzlich wegen versuchten Mordes verurteilt. (dpa)

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