Neubaugebiete in Meckenheim Verkehrspläne für „Weinberger Gärten“ stoßen auf Kritik

Meckenheim · 150 Wohneinheiten sollen in Meckenheim in den „Weinberger Gärten“ entstehen. Die geplante Verkehrsführung zu dem Neubaugebiet sorgt in der Kommunalpolitik für Unmut.

 150 Wohneinheiten sollen auf diesem Areal im Dreieck zwischen den Straßen Auf dem Stephansberg (links) und der Gudenauer Allee (rechts) bis zur Bonner Straße entstehen.

150 Wohneinheiten sollen auf diesem Areal im Dreieck zwischen den Straßen Auf dem Stephansberg (links) und der Gudenauer Allee (rechts) bis zur Bonner Straße entstehen.

Foto: Axel Vogel

Modern aufgeteilt mit durchmischter Wohnstruktur soll das Neubaugebiet Weinberger Gärten ein fußgänger- und fahrradfreundliches Wohngebiet südlich der Kreuzung Bonner Straße/Gudenauer Allee werden. Für die Zeit der Hauptbauphase hat der Straßenbauträger grünes Licht für eine direkte Zufahrt der Baufahrzeuge von der Gudenauer Allee gegeben. Dass dieser Abzweig nach dem Ende der Bauarbeiten wegen des Landstraßenstatus der Gudenauer Allee nicht erhalten bleibt, sorgte am Donnerstagabend bei einigen für Unmut in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Derzeit befinde man sich in der Phase der Abwägung und frühzeitigen Beteiligung und dem Offenlagebeschluss, ordnete Waltraud Leersch, Fachbereichsleiterin Stadtplanung und Liegenschaften der Stadt Meckenheim, den Stand des zeitlichen Ablaufs für die Ausschussmitglieder und rund 30 interessierte Meckenheimer ein. Eine Bürgerinformationsveranstaltung habe im Oktober 2018 stattgefunden.

Planer stellt im Ausschuss Details zum Baugebiet vor

Über die Details der aktuellen Planung informierte Jan Roth vom Planungsbüro ISR. Anlass der Entwicklung des Gebiets sei die hohe Nachfrage an Wohnbauflächen, die vorhandene Potenzialfläche und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer gewesen, fasste er zusammen. Im Wesentlichen haben sich im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Wunsch nach dem Erhalt des Spielplatzes, eine sekundäre Fuß- und Radwegeerschließung in Richtung Bonner Straße und Gudenauer Allee sowie durchgrünte Vorgärten als wichtig erwiesen.

Auch ausreichende Parkflächen, breitere Wege für Rettungsfahrzeuge und die nicht dauerhafte Erschließung des Gebietes über die Gudenauer Allee seien dabei Themen gewesen. Diese Anregungen und Bedenken der Bürger habe man in der aktuellen Planung berücksichtigt. Gleichwohl sorgte das Thema Erschließung erneut für Diskussionen. Während die Vertreter der Bürger für Meckenheium (BfM) versprachen, sich für den Erhalt des von Straßen NRW für die Bauzeit zugesagten direkten Anschlusses stark zu machen, war Rolf Engelhardt (SPD) gegenteiliger Auffassung. Eine direkte Anbindung des Wohngebiets an die Landstraße öffne Tür und Tor für jene, die aus Richtung des Wohngebiets westlich der Heerstraße kommend dem Berufsverkehr auf Giermaar- oder Bonner Straße ausweichen und den dortigen Stau umfahren wollten.

Eine im Ursprung so nicht gewünschte Nutzung des mit einem direkten Anschluss tatsächlich entstehenden Schleichweges hielt man bei der BfM für abwegig. Sie führte zudem an, die derzeit geplante Erschließung über die Straße Auf dem Stephansberg sei entgegen der Feststellungen im Verkehrsgutachten zu schmal. Im Falle einer Blockade durch einen Unfall auf dieser Strecke sei das Neubaugebiet für Rettungsfahrzeuge nicht zu erreichen.

„Dieses Argument kann ich nicht mehr gelten lassen“, widersprach der technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt. Man habe die Hinweise der Bürger ernst genommen und die Wege ins Neubaugebiet entsprechend breiter geplant. So sei in jedem erdenklichen Fall die Zufahrt für einen Notfall möglich. Unabhängig davon stimme Straßen NRW einer dauerhaften Verkehrserschließung über die Gudenauer Allee nicht zu.

Diskutiert wurde auch der von Lothar Zschaubitz (CDU) eingebrachte Vorschlag, den Vertrag mit dem Erschließungsträger oder jene Verträge mit den Grundstückkäufern mit einer Baupflicht innerhalb eines Zeitraumes, beispielsweise zwei Jahren, zu versehen. So könne man Baulücken vermeiden, wie man sie aus Merl kenne. Den gesellschaftlich wichtigen Faktor, auf erworbenem Bauland tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen, sah auch Engelhardt (SPD).

Hans-Erich Jonen (UWG) mahnte zur Rücksicht gegenüber der Leistungsfähigkeit der sich dort ansiedelnden Familien. „Viele kaufen gleich zwei Grundstücke, damit die Kinder später nebenan bauen können“, argumentierte er. Man könne von den Familien nicht verlangen, dass sie dann auch gleich zwei Grundstücke bebauen. Leersch gab zu bedenken, Probleme mit Baulücken habe man in den Fällen, in denen man mit einem Erschließungsträger zusammengearbeitet habe nicht gehabt. Danach beschloss der Ausschuss die vorgelegte Entwurfsplanung mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen der BfM.

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