Im Haus gefangen gehalten Opfer sagt zu Missbrauch in Ruppichteroth aus

Ruppichteroth/Bonn · Nächster Prozesstag im Missbrauchsfall von Ruppichteroth: Das heute 27-jährige Opfer soll von der 29-jährigen Angeklagten und deren mittlerweile verstorbenen Ehemann sexuell missbraucht, vergewaltigt und eingesperrt worden sein.

Es ist ein aufsehenerregender Fall: Ein Ehepaar soll im beschaulichen Ruppichteroth eine damals 23-jährige Frau zwischenzeitlich gefangen gehalten, missbraucht und vergewaltigt haben. Weil der 48-jährige Ehemann Ende vergangenen Jahres starb, muss sich nun dessen Ehefrau alleine vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Die 29-Jährige ist dort wegen gemeinschaftlichem schweren Missbrauchs in einem Fall und alleinigen Missbrauchs in einem weiteren Fall angeklagt.

Zunächst soll das Ehepaar die Frau, die aus sozial schwierigen Verhältnissen stammt, aufgenommen und sich um sie gekümmert haben. Dann, so die Anklageschrift, folgte ein Martyrium: Sie soll geschlagen, missbraucht und vergewaltigt worden sein. Die angeklagte 29-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft dabei gewesen sein, als ihr Ehemann die damals 23-Jährige dazu zwang, sich in die Badewanne zu setzen und danach demütigende, sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Bei einem weiteren solchen Vorfall soll die Angeklagte dies ohne ihren Ehemann getan haben.

Bevor nun das mutmaßliche Opfer vor Gericht aussagen konnte, stellte der Rechtsanwalt der Angeklagten, René Gülpen, einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Strafkammer. Seine Begründung: Der Sachverständige, der sich bereits des Ehemanns angenommen hatte, soll auch verantwortlich für die Betreuung des Opfers gewesen sein. Eine „Doppelrolle“, so der Rechtsanwalt, die „höchst merkwürdig“ und „ohne Weiteres nicht nachvollziehbar“ sei. Die Nebenklageanwältin Dagmar Schorn widersprach dieser Darstellung: Der Sachverständige habe als Chefarzt lediglich seine Unterschrift abgegeben, für die Betreuung ihrer Mandantin sei eine andere Ärztin verantwortlich gewesen. Das heute 27-jährige Opfer konnte danach dennoch – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aussagen, weil es sich dabei um einen nicht aufschiebbaren Verhandlungsbestandteil handelt. Rund dreieinhalb Stunden dauerten ihre Schilderungen.

Kurioses in der Verhandlungspause

In einer kurzen Unterbrechung spielte sich dabei Kurioses ab: Die Schwester sowie eine Freundin der Angeklagten hatten auf dem Facebook-Profil der 27-Jährigen gesehen, dass diese den Erotikfilm „Fifty Shades of Grey“ mit „Gefällt mir“ versehen hatte. Diese Angabe sollte dem Vernehmen nach als Beweismittel aufgenommen werden. In der Verhandlungspause, so wollen es Schwester sowie Freundin gesehen haben, soll die 27-Jährige versucht haben, diese Angabe wieder zu löschen. Auch wenn das „Gefällt mir“ am Ende nicht gelöscht worden sei, so Rechtsanwalt Gülpen, sei die Tatsache, dass sie es überhaupt versucht habe, ein Zeichen von „fehlender Glaubwürdigkeit.“

Ob die Angabe zu „Shades of Grey“ für die weitere Beweisführung von Bedeutung ist, konnte bis zum Nachmittag des Verhandlungstages nicht geklärt werden. Ebenso wird sich noch zeigen, ob dem Befangenheitsantrag des Rechtsanwaltes stattgegeben wird. Er muss nun von einer anderen Strafkammer geprüft werden. Der Prozess wird voraussichtlich Anfang kommender Woche fortgesetzt.

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