OVG Münster weist Lärm-Klage ab

Gericht spricht sich gegen nächtliche Kernruhe am Köln/Bonner Flughafen aus - Kläger wollen Beschwerde einlegen

Rhein-Sieg-Kreis. (kl) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Klage von drei Fluglärmgegnern aus Lohmar, Hennef und Bergisch-Gladbach gegen die Nachtflugregelungen am Köln/Bonner Flughafen in nahezu allen Punkten abgewiesen. Die Kläger hatten im Wesentlichen eine nächtliche Kernruhezeit durchsetzen wollen.

Gegen das am Donnerstag verkündete Urteil hat das Gericht keine Revision zugelassen. Dagegen wollen die Fluglärmgegner wiederum Beschwerde einlegen, um ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erzwingen.

Nur in einem Punkt der Klage hat das OVG noch nicht entschieden. Stattdessen hat das Gericht einen so genannten Auflagenbeschluss angekündigt. Im Klartext: Ehe das OVG in diesem Punkt urteilen wird, sollen die Parteien weitere Unterlagen vorlegen. In besagtem Punkt hatten die Kläger gefordert, sollten alle anderen Punkte abgelehnt werden, müsse durch passiven Lärmschutz erreicht werden, dass in Schlafräumen Lärmwerte von 52 Dezibel nicht häufiger als sechs Mal in der Nacht überschritten werden. Derzeit gelten 55 Dezibel.

In den Augen von Helmut Breidenbach von der Fluglärmgemeinschaft hat das Gericht die Kernruhezeit nicht aus sachlichen, sondern aus formalen Gründen abgelehnt und sich dabei auf die Flughafen-Genehmigung aus dem Jahr 1958 bezogen.

"Die Kläger haben auf ganzer Linie verloren. Ich bin immer wieder beeindruckt wie Herr Breidenbach juristische Entscheidungen interpretiert", sagte dazu Flughafen-Sprecher Walter Römer.

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