Maisacker in Niederpleis Das Aus für den Reiterhof

SANKT AUGUSTIN · Die Pferdepension auf dem Maisacker in Niederpleis darf nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte einen Berufungsantrag ab.

 Der Acker bleibt endgültig einer: Ein Reiterhof mit Pension für rund 100 Pferde verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die Anwohner.

Der Acker bleibt endgültig einer: Ein Reiterhof mit Pension für rund 100 Pferde verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die Anwohner.

Foto: Holger Arndt

Auf dem Feld liegen noch vergilbte Reste der Maispflanzen vom vergangenen Jahr. Der Blick über den Maisacker an der Wohnsiedlung Pleiser Wald nahe des Niederpleiser Kreuzecks verfängt sich im idyllischen Grüngürtel am Feldrand gegenüber. Nichts stört, und das wird es auch künftig nicht. Der Acker bleibt ein Acker. So, wie es sich die Anlieger immer gewünscht haben.

Endgültig sind die Pläne der Eigentümerin des Areals, die auch die Golfanlage Gut Großenbusch betreibt, dort einen Reiterhof mit Unterstellmöglichkeiten für 100 Pferde zu realisieren, zu den Akten gelegt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Antrag der Eigentümerin, eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zuzulassen, abgelehnt und die richterliche Entscheidung der Kollegen in Köln unzweifelhaft als richtig bewertet.

Mit diesem Beschluss ist das Urteil der Kölner Richter rechtskräftig. "Jetzt ist endgültig alles geklärt", freute sich Anwohner Dieter Kassing, einer der Mitinitiatoren der Initiative "gegen eine Bebauung am Kreuzeck".

Damit dürfte ein Schlussstrich gezogen sein unter die jahrelangen Streitigkeiten zwischen Eigentümerin Renate Siemens-Fischer auf der einen, und der Stadtverwaltung und den Anwohnern auf der anderen Seite. Siemens-Fischer hatte dort eine große Anlage mit diversen Stallungen geplant, dazu einen Betriebshof, zwei Dressurplätze, eine Reithalle sowie einen Turnierplatz.

All das sollte über die Wohnstraße Am Pleiser Wald erschlossen werden, wogegen sich die Anlieger massiv gewehrt hatten. Für den Reiterhof hatte Siemens-Fischer einen Bauvorbescheid beantragt. Die Genehmigung hatte die Stadt Sankt Augustin ihr allerdings versagt.

Siemens-Fischer reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein, das die Auffassung der Stadt allerdings bekräftigte. Demnach ist ein Reiterhof auf der Fläche kein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb. Nur ein solcher aber sei im Außenbereich zulässig. Maßgeblicher Grund für die Entscheidung war, dass das Futter für die Pensions-Pferde nicht überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden kann.

Überdies dient die unbebaute Freizone als Frischluftkorridor und ist ein Teil des Regionale-Umweltprojektes "Grünes C". Zudem hatten die Kölner Richter einen Verstoß gegen das "Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung" festgestellt und folgten damit auch der Argumentation der Anwohner. Im Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

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