Studieren mit Behinderung Der Numerus Clausus als größte Hürde

Bonn · Behinderte oder chronisch kranke Schüler müssen vor einer Uni-Bewerbung vieles bedenken. Wer ein Studium aufnehmen möchte, hat schon vor der Bewerbung an einer Hochschule einiges zu beachten und muss sich eingehend mit seinem Studienwunsch beschäftigen.

Kombabb-Berater Jonas Buchhardt informiert Schüler und deren Eltern über ein Studium mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.

Kombabb-Berater Jonas Buchhardt informiert Schüler und deren Eltern über ein Studium mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.

Foto: Maximilian Mühlens

Wo kann ich das Fach studieren? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in meiner favorisierten Unistadt? Wie ist die Studiensituation vor Ort? Das sind nur einige der Fragen, die beantwortet werden müssen.

Behinderte oder chronisch kranke Schüler, die eine Hochschulkarriere starten möchten, müssen sich vor einer Uni-Bewerbung noch viel mehr Fragen stellen - dies wurde bei einer Informationsveranstaltung in der Integrierten Gesamtschule (IGS) Bonn-Beuel deutlich. In Zusammenarbeit mit der IGS bot das Kompetenzzentrum Behinderung/akademische Bildung/Berufe NRW (Kombabb) eine Infoveranstaltung zum Thema "Studieren mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung" an.

Dass man sich aufgrund einer Behinderung oder einer Erkrankung nicht von seinem Studienwunsch abbringen lassen sollte, machte Kombabb-Berater Jonas Buchhardt zu Beginn seines Vortrages deutlich: "Die Träume lassen sich meistens verwirklichen." Wichtig sei es, dass sich betroffene Schüler mit ihrem Umfeld austauschen.

"Die Meinungen und Erfahrungen der anderen sollten unbedingt angehört und abgewägt werden. Außerdem ist es immer gut, einen Plan A, Plan B und auch einen Plan C zu haben", sagte Buchhardt. Die größte Hürde aber sei - wie auch für nichtbehinderte Schüler - der Numerus Clausus, der die meisten der angebotenen Studienfächer belegt. Deshalb sollten sich behinderte oder erkrankte Studieninteressenten per Härtefallantrag an einer Universität bewerben. Laut Buchhardt ist dabei eine ausführliche und individuelle Begründung sehr wichtig.

"Die Härtefallquote schließt auch Spitzensportler oder Menschen in schwierigen finanziellen Situationen mit ein - daher ist die Härtefallquote an den Unis recht schnell erfüllt", so der Kombabb-Berater. "Sie müssen glaubhaft machen, warum Sie unbedingt sofort mit dem Studium beginnen müssen", so Buchhardt. "Das Hauptkriterium ist dabei, dass sich die Behinderung oder die Erkrankung verschlechtern kann."

Je nach Behinderung oder Erkrankung sollte man auch über eine Studienassistenz nachdenken, also einer Person, die der Studentin oder dem Studenten im Alltag zur Hand geht. Buchhardt machte auch auf Nachteilsausgleiche im Studium aufmerksam: "Je nachdem haben Sie einen Anspruch auf eine Zeitverlängerung bei Klausuren, der Nutzung von Hilfsmitteln oder können auch mündlich statt schriftlich Prüfungen ablegen." Zum Schluss seines Vortrages gab Jonas Buchhardt den Schülern und Eltern in der IGS noch den Rat mit, sich nach einer Uni-Zusage sofort für einen Wohnheimplatz zu bewerben - denn auch die sind knapp und schnell vergeben.

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