Spitzel-Opfer der Telekom geben nicht auf

Nachdem aus der Staatsanwaltschaft Bonn kürzlich verlautete, dass die Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke wohl aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, reagieren Betroffene frustriert und wütend.

Bonn. Die Opfer der Spitzelaffäre der Deutschen Telekom geben nicht auf. Nachdem aus der Staatsanwaltschaft Bonn kürzlich verlautete, dass die Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke wohl aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, reagieren Betroffene frustriert und wütend.

"Ich werde das nicht hinnehmen", sagte am Donnerstag Ver.diVorstand Lothar Schröder, der als Arbeitnehmervertreter und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender selbst im Jahr 2006 von der Konzernsicherheit der Telekom bespitzelt worden war.

Kommentar Lesen Sie dazu auch " Arme Justiz"Auch der frühere Capital-Redakteur Reinhard Kowalewski, dessen Telefonate von der Telekom überwacht worden waren, zeigte sich enttäuscht. "Es ist nachweisbar, dass bei der Telekom 180 000 Euro gezahlt wurden, um einen Maulwurf in unserer Redaktion zu installieren." Wofür das Geld dann tatsächlich verwendet wurde, sei allerdings unklar.

"Wir haben bis heute keine Einsicht in die Ermittlungsakten", beklagen Schröder und Kowalewski. Schröder: "Mir stinkt gewaltig, dass ich seit zwei Jahren warte. Da hat sich bei mir einiges an Wut angestaut." Auch die Telekom selbst hat nach Angaben von Datenschutz-Vorstand Manfred Balz bisher keinen Einblick in die Ermittlungsakten. "Die Beschuldigten wissen mehr als wir", kritisierte Balz. Von der Bonner Staatsanwaltschaft war am Donnerstag keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Opfer der Spitzelaktion wollen rechtliche Schritte einleiten, sollte die Bonner Staatsanwaltschaft tatsächlich offiziell das Aus der Ermittlungen gegen Zumwinkel und Ricke verkünden. Als Rechtsweg stehe ihnen die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln bis hin zum Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht offen, meinte Balz: "Wir haben großes Verständnis für die Betroffenen."

Nach GA-Informationen kann die Bonner Staatsanwaltschaft Zumwinkel und Ricke vor allem deshalb nicht anklagen, weil die Aussagen eines wichtigen Zeugen nicht verwertet werden dürfen. Der für die Telekom tätige Rechtsanwalt war zwar von der Telekom, nicht aber von Ricke und Zumwinkel von seiner Schweigepflicht entbunden worden.

Als sicher gilt, dass mehrere Telekom-Mitarbeiter, darunter der ehemalige Chef der Konzernsicherheit, sowie ein ehemaliger Geschäftsführer einer Berliner IT-Firma angeklagt werden.

Vor gut zwei Jahren war bekannt geworden, dass die Telekom gesetzeswidrig Verbindungsdaten unter anderem von Gewerkschaftern, Journalisten und Managern abgeglichen hatte, um ein Informationsleck im Aufsichtsrat ausfindig zu machen.

Die rechtlichen Finessen der SpitzelaffäreDie Spitzelaffäre der Telekom ist nicht ohne juristische Finesse. Die möglichen Tatbestände reichen vom Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis - dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren - bis hin zu Untreue, falls Geld der Telekom abgezweigt wurde, um etwa einen "Maulwurf" in einer Redaktion zu installieren.

Die Chancen der Bespitzelten, über eine Beschwerde oder Klageerzwingung gegen Ricke und Zumwinkel zum Erfolg zu kommen, schätzen Experten als gering ein. Selbst wenn es zum Prozess käme - die Beweislage wäre ja nicht besser als zuvor. Knackpunkt bleibt, dass die Aussage eines früheren Telekom-Anwalts nicht verwendet werden darf. Diese Gerichtsentscheidung ist nicht anfechtbar.

Trotzdem sind Zumwinkel und Ricke noch nicht aus dem Schneider. Denn wenn die Angeklagten aus der zweiten Reihe rechtskräftig verurteilt sind, müssen sie anschließend als Zeugen gegen Ricke und Zumwinkel aussagen. Dann können sie nämlich nicht mehr wie bisher als Beschuldigte die Aussage verweigern und sind verpflichtet, dem Gericht die Wahrheit zu sagen. Es bleibt also spannend.

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