Rassistisches Motiv abgestritten Beschuldigter zu Silvester-Amokfahrt: Wollte nicht töten

Essen · Der Mann, der in der Silvesternacht mit seinem Auto vorsätzlich in Menschengruppen im Ruhrgebiet gefahren sein soll, steht nach dem Abbruch des ersten Prozesses erneut vor Gericht. Er räumte die Vorwürfe ein - jedoch nicht das rassistische Motiv.

 Absperrband der Polizei sperrt den Berliner Platz ab. Ein Autofahrer hatte hier in der Silvesternacht seinen Wagen gezielt in eine Fußgängergruppe gesteuert und mindestens vier Menschen zum Teil schwer verletzt.

Absperrband der Polizei sperrt den Berliner Platz ab. Ein Autofahrer hatte hier in der Silvesternacht seinen Wagen gezielt in eine Fußgängergruppe gesteuert und mindestens vier Menschen zum Teil schwer verletzt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Im Prozess um die Amokfahrt in der vergangenen Silvesternacht im Ruhrgebiet hat der 50 Jahre alte Beschuldigte eingeräumt, mit seinem Auto auf Menschengruppen zugefahren zu sein. Er habe jedoch nicht bewusst Passanten töten wollen, sagte er vor dem Essener Landgericht am Dienstag. Auch das von der Staatsanwaltschaft angenommene fremdenfeindliche Motiv stritt der Deutsche ab.

Bei der Amokfahrt in Bottrop und Essen waren mindestens 14 Personen verletzt worden, die meisten haben einen Migrationshintergrund. Eine Frau schwebte sogar in akuter Lebensgefahr, nachdem sie zweimal vom Auto des Esseners überrollt worden war und dabei einen Riss einer Beinschlagader erlitten hatte.

 Der Angeklagte kommt mit einem Briefumschlag vor dem Gesicht in den Gerichtssaal. Nach dem plötzlichen Tod der Richterin beginnt der Prozess um eine Amokfahrt im Ruhrgebiet noch einmal neu.

Der Angeklagte kommt mit einem Briefumschlag vor dem Gesicht in den Gerichtssaal. Nach dem plötzlichen Tod der Richterin beginnt der Prozess um eine Amokfahrt im Ruhrgebiet noch einmal neu.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war. In dem Prozess geht es deshalb nicht um eine Bestrafung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, sondern um die Frage, ob der Essener unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Es ist eine Neuauflage des Prozesses: Ein erster war im Juli nach wenigen Verhandlungstagen abgebrochen worden, weil die Vorsitzende Richterin gestorben war.

(dpa)
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