Urteil des Bonner Amtsgerichts Hoher Beamter beleidigte Polizisten und muss nun zahlen

BONN · Die Trunkenheitsfahrt und eine anschließende Beleidigung kommt einem Regierungsdirektor teuer zu stehen: Das Amtsgericht in Bonn verhängt gegen 52-Jährigen eine Geldstraße von 10.400 Euro.

Es waren nur ein paar Hundert Meter, die ein betrunkener 52-Jähriger mit seinem Auto fuhr. Doch diese Trunkenheitsfahrt in der Bonner Innenstadt hätte für den hohen Beamten in einem Bundesministerium fast eine Freiheitsstrafe zur Folge gehabt. Am Donnerstag musste sich der Regierungsdirektor wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten.

In der Nacht auf den 27. März hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben mit Kollegen im Hotel Königshof gefeiert. Anschließend wollten die Partygäste offenbar noch in einer anderen Lokalität weiterfeiern. Gegen 2 Uhr setzte sich der 52-Jährige betrunken hinters Steuer und fuhr in die Kapuzinerstraße. Auf dem Weg dorthin fiel der nur etwa 20 Stundenkilometer und Schlangenlinie fahrende Wagen einem Taxifahrer auf. Dieser musste stark abbremsen, um eine Kollision zu verhindern.

Angeklagter wollte sich nicht ausweisen und wurde aggressiv

Der Taxifahrer fuhr dem Beamten hinterher und alarmierte die Polizei. Als der 52-Jährige ausstieg, wollte ihn der Zeuge zur Rede stellen, doch der Angesprochene lief davon und ins Café Korrekt. Dort forderte er die Bedienung auf, ihm sofort ein Glas Wasser zu bringen und bot dafür 100 Euro an.

Als er sich umdrehte, standen schon Polizisten hinter ihm. Was dann folgte, beschrieb eine 28 Jahre alte Polizistin im Zeugenstand so: "Er hat sich ziemlich daneben benommen." Der 52-Jährige wollte sich nicht ausweisen und sei zunehmend aggressiver geworden. "Sein Verhalten passte überhaupt nicht zum äußeren Erscheinungsbild", sagte ein Polizeihauptkommissar.

52-Jähriger beschimpfte Polizisten auf der Wache

Auf der Wache beschimpfte der Angeklagte die Polizisten mit eindeutigen Beleidigungen. Schließlich landete er in der Gewahrsamszelle, wo er sich gegen eine Durchsuchung wehrte und auch keine Blutprobe abgeben wollte. Die wurde aber genommen und ergab einen Wert von 1,22 Promille.

Glück hatte der Angeklagte, dass die Polizisten berichteten, dass sich der Regierungsdirektor zwar gegen alle Aufforderungen gesträubt habe, sein Widerstand aber nicht wirklich aktiv gewesen sei. Daher wurde der angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingestellt.

Verurteilt wurde der 52-Jährige wegen der Trunkenheitsfahrt und den ausgestoßenen Beleidigungen. Er muss nun eine Geldstrafe von 10 400 Euro (80 Tagessätze à 130 Euro) zahlen. Die Richterin verdeutlichte dem Beamten in der Urteilsbegründung, dass er um eine Freiheitsstrafe nicht herumgekommen wäre, wenn die Widerstandshandlungen schlimmer gewesen wären. Für den eingezogenen Führerschein wurde eine Sperrfrist von weiteren vier Monaten verhängt.

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