Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof Urteilsverkündung für Marco G. am Montag

Düsseldorf/Bonn · Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf könnte am Montag das Urteil gegen Marco G. fallen. Der 29-Jährige ist der Hauptangeklagte im gescheiterten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof.

 Der Angeklagte Marco G. sitzt im September 2014 in Düsseldorf im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes.

Der Angeklagte Marco G. sitzt im September 2014 in Düsseldorf im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes.

Foto: dpa

Im Prozess um den gescheiterten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof wird voraussichtlich am Montag das Urteil verkündet. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mitgeteilt. Der Beginn der Sitzung ist für 13 Uhr geplant.

Dem Hauptangeklagten Marco G. wird zur Last gelegt, eine Rohrbombe gebaut und am 10. Dezember 2012 an Bahnsteig 1 des Bonner Hauptbahnhofs abgelegt zu haben. Der Sprengsatz explodierte aus ungeklärten Gründen nicht, die Bundesanwaltschaft geht von einem Konstruktionsfehler aus.

Sie hat gegen den Hauptangeklagten eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Zudem strebt sie die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld an. Der heute 29-jährige Marco G. soll die Tat am Bahnhof allein verübt haben. Seine drei mutmaßlichen Komplizen, die mit ihm zudem den Mordanschlag auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW vorbereitet haben sollen, möchte der Generalbundesanwalt für 14, 13 sowie elf Jahre im Gefängnis sehen.

Die Verteidiger haben für alle Angeklagten, die sich seit September 2014 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten müssen, Freisprüche beantragt. (ga)

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