Nach Handyklau ist der Mann Beamtenstatus los

BONN/TROISDORF · 24.000 Euro ergaunert: Erfolglos hat ein ehemaliger Abteilungsleiter der Telekom vor dem Bonner Landgericht versucht, trotz der Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs seinen noch aus Postzeiten stammenden Beamtenstatus erhalten zu können.

Der zurzeit suspendierte 47-Jährige aus Troisdorf hatte mit drei Komplizen fast 400 Handys verschwinden lassen, die dann auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft wurden.

Am Montag hat es der Angeklagte vor der Berufungskammer des Bonner Landgerichts zwar geschafft, dass seine erstinstanzliche Bewährungsstrafe von 20 Monaten auf 18 Monate gesenkt wurde. Doch das für die Erhaltung des Beamtenstatus erforderliche Ziel - eine Verurteilung unter einem Jahr - wurde nicht erreicht.

Damit ist klar: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der 47-Jährige kein Beamter mehr. Zwischen August 2009 und Mai 2010 hatten der Angeklagte und ein Kollege durch Manipulationen in der Bestellsoftware erreicht, dass 397 hochwertige Mobiltelefone mit einem Listenpreis bis zu 500 Euro - darunter auch etliche iPhones - an einen Bonner geliefert werden.

Dieser hatte die Handys mit einem Komplizen auf dem Schwarzmarkt angeboten. Der Verdienst für den Troisdorfer: Er und sein Kollege hatten von den beiden Hehlern pro Telefon 120 Euro erhalten. Im Tatzeitraum kassierten die beiden Telekom-Mitarbeiter so jeweils knapp 24.000 Euro. Der Schaden für die Telekom betrug laut Urteil mindestens 80.000 Euro.

Die Betrugsfälle scheinen zufällig aufgefallen zu sein: Offenbar hatte ein Telekom-Mitarbeiter entdeckt, dass einer der Hehler im System stets als Empfänger der Pakete eingetragen war. Das kriminelle Quartett hatte sich daraufhin im Juni 2010 in erster Instanz vor dem Bonner Amtsgericht verantworten müssen.

Während der Kollege des Troisdorfers wegen gewerbsmäßigen Betruges eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe erhalten hatte, waren die beiden Hehler mit je einem Jahr auf Bewährung davongekommen. Die Urteile gegen die drei Mittäter sind inzwischen rechtskräftig geworden.

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