Ausnahme für Bauprojekt beschlossen Bauarbeiten für Malteser-Pflegeheim in Rheinbach können starten

Rheinbach · Ein ehrgeiziges Projekt starten die Malteser in Rheinbach: Sie bauen ein Pflegeheim, ein Ärztehaus und ein Haus für betreutes Wohnen. Nachdem der Rat jetzt eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Bebauungsplan Rheinbach 40 beschlossen hat, können die Arbeiten beginnen.

Der Bau des neuen Malteser-Pflegeheimes an der Rheinbacher Gerbergasse/Grabenstraße kann beginnen. Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung dafür in seiner jüngsten Sitzung eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Bebauungsplan Rheinbach 40 beschlossen. Stadträtin Ute Krupp (SPD) erinnerte an den großen Bedarf für zusätzliche Altenheimplätze und appellierte an den Betreiber, das Vorhaben möglichst schnell zu realisieren. Architekt Cafer Sagir aus Bielefeld versprach, dass das neue Heim bereits am 31. Juli 2018 eröffnet wird.

Das Pflegeheim ist der erste von geplanten drei Bauabschnitten. Ein Ärztehaus und ein Haus für betreutes Wohnen sollen folgen. Architekt Sagir hatte die ursprünglichen Pläne abgeändert, weil der vorgesehene Baukörper der Stadt in diesem Umfeld zu wuchtig erschienen war (der GA berichtete). Nun soll ein filigraneres Gebäude auf dem Gelände des früheren Rheinbacher Krankenhauses entstehen, dass nirgends höher als die Nachbarhäuser ausfällt. Auch soll es ein Satteldach erhalten, wie es in der Beschlussvorlage für den Ausschuss heißt.

Bewohner des Marienheimssollen zeitig umziehen können

Wegen des Zeitdrucks wurde außerdem die zeitliche Abfolge der einzelnen Bauabschnitte umgestellt. Denn die Bewohner des benachbarten Marienheims sollen rechtzeitig ins neue Gebäude umziehen können, weil deren jetzige Bleibe nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Deshalb wird im ersten Entwicklungsabschnitt auf den Bau eines Hauses für das betreute Wohnen an der Ecke Kriegerstraße/Gerbergasse verzichtet.

Um die gewünschte „Schließung des Blockrandes“ an dieser Ecke zu gewährleisten, stimmte der Ausschuss einer weiteren Ausnahmegenehmigung für den Bau einer Tiefgarage und eines Parkdecks von 1,65 Meter Höhe dort zu. Die bisherige Planung sah sogar eine Tiefgarage mit zwei Untergeschossen vor.

Dem nun vorgelegten Bauantrag kann die Stadt indes nicht „schlüssig“ entnehmen, dass auf der Garage ein weiteres Gebäude für das betreute Wohnen errichtet werden soll. „An dieser Stelle droht das beantragte Vorhaben mit den verfolgten städtebaulichen Zielen in Konflikt zu geraten“, warnt die Vorlage. Es müsse auch vereinbart werden, dass die jetzt ausnahmsweise erlaubten wertsteigernden Veränderungen, die „mit Sicherheit aber der künftigen Planung widersprechen werden, ohne Entschädigungsansprüche nach Durchführung der Bebauungsplanung wieder beseitigt werden müssen“. Dies gelte besonders für die Stellplatzanlage an der Grabenstraße. Dort müssen private Grundstücke erworben werden, um einen öffentlichen Gehweg vorbeizuführen.

Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bau des Pflegeheimes ist nach Auffassung der Verwaltung vertretbar, weil sie mit künftigen Planungen vereinbar scheint. Für das Parkdeck an der Kriegerstraße sei dies jedoch nicht uneingeschränkt so.

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