Windkraft für Bornheim Der Ville-Rücken als weiche Tabuzone?

Bornheim · Die Kommunalpolitiker wollen mit Blick auf die Anfrage von Unternehmen in Sachen Ville-Hochfläche die Ansiedlung von Windkraftanlagen steuern. Dabei soll aber nichts übereilt werden. Eine Entscheidung über Ausschlusskriterien ist erst einmal vertagt.

Windkraft für Bornheim: Der Ville-Rücken als weiche Tabuzone?
Foto: grafik/dpa

Fast zwei Stunden beschäftigte sich die Bornheimer Politik am Mittwoch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mit der Frage, welche Flächen im Bornheimer Stadtgebiet zukünftig für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung stehen sollen. Als Grundlage diente das Ergebnis der sogenannten Potenzialflächenanalyse, die Klaus Zimmermann vom Planungsbüro ISU vorstellte.

Vorgesehen war, dass der Ausschuss über die in der Analyse festgelegten Ausschlusskriterien (Tabuzonen) für Windkraftanlagen beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen sollte.

Doch daraus wurde nichts. Mit einer knappen Mehrheit von zwölf (SPD, Grüne, Linke, UWG plus Toni Juchem von der CDU) zu elf Stimmen (CDU, FDP, Paul Breuer von ABB) wurde auf Antrag der SPD beschlossen, das Thema zu vertagen. Ein alternativer, in sieben Punkte gestaffelter Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion mit vielen Prüfaufträgen kam nicht zum Tragen. Nun soll das Thema in der übernächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wieder auf den Tisch kommen.

Darum geht es: Das Bornheimer Stadtgebiet ist etwa 83 Quadratkilometer groß. Wie aus den Ausführungen der Gutachter hervorgeht, kommen aktuell rund 7,5 Quadratkilometer, also rund neun Prozent der Fläche Bornheims, als potenzielle Flächen für den Bau von Windrädern infrage. Hierbei handelt es sich um Flächen auf dem Ville-Rücken und in der Rheinebene zwischen Sechtem und Bornheim-Ort. Die Flächen wurden identifiziert, indem sogenannte harte und weiche Ausschlusskriterien in einer Karte übereinandergelegt wurden.Harte Kriterien sind rechtliche oder faktische Gründe, die den Bau von Windrädern in einem bestimmten Bereich verhindern. Darunter fallen beispielsweise Wohngebiete, Gewerbegebiete, Straßen, Schienen, Flüsse und Seen oder festgesetzte Naturschutzgebiete.

Weiche Tabuzonen sind Bereiche, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen theoretisch möglich ist, die Stadt eine Nutzung der Fläche für diese Zwecke aber nicht möchte. Die Festlegung dieser weichen Tabuzonen, die beispielsweise den Abstand zu Siedlungsflächen, Flächen mit Waldbeständen oder Flächen zum Schutz der Natur betreffen, liegt in der Hand der Politik. Auch Gebiete, die zum Schutz der Flugsicherheit freigehalten werden müssen, gehören dazu.

Hier gab es aus der Politik Rückfragen zum geltenden 15-Kilometer-Abstand zu Funknavigationsanlagen. Laut Gutachten wird davon ausgegangen, dass Windenergieanlagen zukünftig innerhalb dieser Zone errichtet werden können. Zudem zeichne sich ab, dass im Zusammenhang mit dem Klimapaket zur Erhöhung der Genehmigungsfähigkeit die Schutzabstände wieder reduziert würden. „Während die harten Tabuzonen nicht antastbar sind, müsste die Stadt bei weichen Tabuzonen im Konfliktfall mit einem Energieerzeuger sehr gut begründen, warum dort keine Windräder stehen sollen“, erklärte Zimmermann.

Nach Auffassung des Fachmanns könnten sich Flächen auf dem Ville-Hang, wo viele Naturschützer, Bürger und Politiker keine Windkraftanlagen sehen wollen, über weiche Kriterien vor Windrädern schützen lassen. Selbst wenn diese Potenzialflächen wegfielen, würden noch rund drei Quadratkilometer (vier Prozent des Bornheimer Stadtgebietes) als Flächen für die Windenergie in der Rheinebene verbleiben. Damit sei die Voraussetzung erfüllt, dass der Windenergienutzung im Stadtgebiet „substanziell“ Raum gegeben werde – also eine ausreichende und attraktive Konzentrationszone zur Verfügung steht.

Als nächster Schritt müssen die Ausschlusskriterien im Rat abgestimmt und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen in die Flächenanalyse einbezogen werden. Im weiteren Flächennutzungsplanverfahren werden die finalen Potenzialflächen naturschutzfachlich und landespflegerisch im Rahme eines Umweltberichts vertieft untersucht.

Während Theo Geuer (CDU) sich dafür aussprach, nicht alle Anlagen in Sechtem zu konzentrieren, hielten viele andere Ausschussmitglieder dagegen. „Die Landschaft in der Rheinebene ist erheblich vorbelastet, die Ville nicht“, argumentierte beispielsweise Harald Stadler (SPD). Befragt nach einer möglichen Anzahl der Windkraftanlagen auf den jeweiligen Flächen, gab Zimmermann eine grobe Schätzung mit 20 Anlagen auf dem Ville-Rücken und 15 in der Rheinebene ab.

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