Wald der Zukunft Bornheim rüstet private Wälder gegen Klimwandel

Bornheim · Bornheim will auch private Wälder besser gegen den Klimawandel rüsten. Besitzer solcher Flächen können künftig Förderung beantragen, um beschädigte Kiefern zu ersetzen.

 Förster Ralf Nonn im Rösberger Wald. Dort wurden vor 1,5 Jahren Setzlinge von Eiche, Buche und Winterlinde auf einer Borkenkäfer-Schadfläche gepflanzt. Früher wuchsen dort Fichten.

Förster Ralf Nonn im Rösberger Wald. Dort wurden vor 1,5 Jahren Setzlinge von Eiche, Buche und Winterlinde auf einer Borkenkäfer-Schadfläche gepflanzt. Früher wuchsen dort Fichten.

Foto: Matthias Kehrein

Trockenheit, hohe Temperaturen, Borkenkäfer – es gibt viele Aspekte des Klimawandels, die den heimischen Wäldern schaden. Um den Bornheimer Wald auch auf Privatgelände robuster zu gestalten, hat der Umweltausschuss der Stadt einstimmig beschlossen, Privatbesitzer von Waldstücken für den sogenannten naturnahen Waldumbau zu kompensieren. Dabei geht es um die Aufforstung mit klimaresistenten Baumarten. Im ersten Halbjahr 2021 soll die Verwaltung außerdem über die Umsetzung dieser Waldumbauvereinbarung inklusive der entstandenen Kosten berichten. Die Entscheidung muss noch vom Stadtrat genehmigt werden.

Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim (FBG) können sich der Vereinbarung zufolge die Aufforstung ihrer Kalamitätsflächen mit Nadelbäumen, also Flächen mit massenhaft beschädigten Kiefern und Fichten, hin zu klima­stabilen Mischwäldern mit fünf Euro pro Quadratmeter fördern lassen. Dazu stellen die Besitzer ihr Grundstück der FBG zur Verfügung. Diese kümmert sich dann um die Anpflanzung, den Schutz zum Beispiel vor „Fressfeinden“ und die Pflege der neuen Bäume. Mögliche weitere Kosten trägt der Besitzer. Die Vereinbarung gilt zunächst für jeweils 15 Jahre.

Der CDU-Fraktion im Umweltausschuss gefiel nicht, dass laut den Vertragsunterlagen nur Mitglieder der FBG Anspruch auf die Förderung haben. Fraktionsmitglied Bernd Marx fand es nötig, alle Waldbesitzer mitzunehmen und nicht nur die durch die FBG vertretenen. Bürgermeister Wolfgang Henseler erklärte, das Ziel sei gewesen, einen Vertrag für Waldbesitzer mit großen Flächen zu erstellen. Laut Wolfgang Paulus, Leiter des Umwelt- und Grünflächenamts, handele es sich nicht um Wettbewerbseinschränkung: Es stehe jedem frei, Mitglied in der FBG zu werden. Armin Kuhl, Vorsitzender der FBG, wies ferner darauf hin, dass jeder Waldbesitzer alternativ durch den Handel mit Ökopunkten beschädigte Waldflächen kompensieren könne. Und Besitzer von Flächen unter zwei Hektar seien ohnehin nicht verpflichtet, aufzuforsten.

Stadt schreibt private Waldbesitzer an

Im nächsten Schritt will die Stadt die Waldbesitzer anschreiben, deren Grundstücke von Schäden betroffen sind. Um zu überprüfen, ob die Besitzer Schwierigkeiten beim Antrag haben, soll die Verwaltung nach dem ersten Jahr prüfen, wie die Maßnahme angelaufen ist. Kuhl hatte den Ausschussmitgliedern bei einer Ortsbegehung im Mai 2019 gezeigt, welche Schäden Trockenheit und Borkenkäfer an den Fichtenwäldern in Bornheim anrichten. Seitdem sei es noch schlimmer geworden, berichtete er bei der jüngsten Ausschusssitzung. „Die Fichte ist ganz abgängig“, sagte Kuhl. Auch viele Buchen und Eichen seien beschädigt.

Die FBG freue sich, dass der Ausschuss dem Vorschlag zur Vereinbarung einstimmig gefolgt ist, sagte Kuhl. „Es ist ein erster Schritt zur Unterstützung des Kleinstprivatwaldbesitzes beim Waldumbau in einen klimastabileren Mischwald. Nur durch gesunde Bäume und nachhaltige Waldbewirtschaftung können wir dauerhaft das Treibhausgas CO2 im Holz binden und somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.“ Nun hofft er, dass viele Waldbesitzer das Angebot in Anspruch nehmen – denn verpflichtet seien sie nicht, Wälder unter zwei Hektar aufzuforsten. Michael Pacyna vom Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) zeigte sich im Ausschuss zufrieden mit den Ergebnissen. „Nur so geht es“, betonte er im Hinblick auf den dringend benötigten Umbau der Wälder hin zu klimaresistenten Flächen.

Grundlage der Waldumbauvereinbarung ist das Waldumbaukonzept des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2018. Erstmals diskutierte der Umweltausschuss das Thema im Mai 2019. In seiner Sitzung im Dezember stimmte der Ausschuss der Vereinbarung bereits grundsätzlich zu, so Paulus. Zunächst sollte aber geklärt werden, ob sich die Vereinbarung rechtlich unbedenklich umsetzen lässt. Zudem war der Wunsch aufgekommen, das Thema an einem Runden Tisch mit Fachverbänden abzusprechen.

Im Oktober 2019 lag dann das Rechtsgutachten vor. Ende Oktober fand der Runde Tisch statt, an dem unter anderem der LSV und die Forstbetriebsgemeinschaft teilnahmen. „Die Waldumbauvereinbarung ist anschließend in einigen Punkten ergänzt worden“, sagt Paulus. Nach erneuter Rücksprache mit allen Beteiligten wurde sie nun einstimmig angenommen.

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