Streit um Strom endet vor Bonner Gericht

Als der Fernseher plötzlich schwarz wurde, stach Angeklagter auf Nachbarn ein

Bonn. Weil er auf keinen Fall noch einmal mitten aus dem Fernsehprogramm gerissen werden wollte, stach ein 38-Jähriger am Nachmittag des 26. Septembers 2003 zwei Mal auf seinen Nachbarn ein. Denn der hatte ihm einfach den Strom abgedreht, und das sollte der 58-Jährige auf keinen Fall noch einmal tun.

Das Opfer hatte Glück und wurde trotz der beiden Stiche in die Brust zwar schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. Den Messerstecher, der sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft befindet, klagt die Bonner Staatsanwalt nun wegen versuchten Totschlags an.

Der 38-Jährige muss sich demnächst vor dem Bonner Schwurgericht verantworten, teilte Landgerichtssprecher Daniel Radke am Freitag mit. Das Gericht wird auch zu klären haben, was hinter dem Streit steckt. Der Staatsanwaltschaft zufolge stand nicht nur der Angeklagte, sondern auch das Opfer an jenem Nachmittag unter Alkoholeinfluss.

Der 38-Jährige, der als deutschstämmiger Deutschrusse 1994 aus Kasachstan nach Bonn gekommen war, hatte hier alles andere als das erhoffte Glück gefunden: Sprachprobleme führten laut Anklage zur Arbeitslosigkeit des Automechanikers, der sich daraufhin zunehmend in den Alkohol flüchtete, was alles nur noch verschlimmerte. Denn nun trennte sich auch noch seine Frau von ihm.

"Nein, du bist tot"

Geschieden, arbeitslos und krank - ein Nervenleiden zwingt ihn häufig in den Rollstuhl - saß er laut Anklage auch am Tattag mal wieder vor seinem Fernseher, der sich plötzlich ausschaltete. Der Nachbar hatte mal wieder den Strom ausgestellt, und der Angeklagte wurde laut Anklage wütend: Er nahm ein Messer, lief zu dem 58-Jährigen und drohte ihm laut Anklage: "Wenn du das noch einmal machst, bist du tot."

Doch der erwiderte nur: "Nein, du bist tot." Da stach der Angeklagte zu, was er laut Anklage auch zugibt. Aber, so beteuert er: "Ich wollte ihn doch nicht töten." Er habe nur eins im Sinn gehabt: Der 58-Jährige sollte nicht mehr den Strom abstellen. Demnächst muss das Schwurgericht den Fall klären.

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