Besitz und Verbreitung von Kinderpornos Troisdorfer zu 15-monatiger Bewährungsstrafe verurteilt

SIEGBURG/TROISDORF · Als er im vergangenen Jahr einen Link im Internet angeklickt habe, sei er auf einer Seite mit kinderpornografischen Bildern gelandet. Das habe bei dem 57-jährigen Troisdorfer eine "Neulust" geweckt, wie er es selbst formuliert. Am Mittwoch wurde er vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

514 verbotene Dateien fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf seinem Computer, einer externen Festplatte und einem USB-Stick. Unter den 514 Dateien waren auch 134 Filme mit zum Teil schweren Missbrauchsszenen, einige der Mädchen in diesen Filmen waren gerade einmal zwei oder drei Jahre alt. "Es tut mir alles so furchtbar leid, ich bin irgendwie auf diese Seite gelangt", sagte der Arbeitslose im Gerichtssaal. Seit mehr als einem halben Jahr habe er solche Seiten nach eigener Aussage nun schon nicht mehr besucht.

Doch hat er nicht nur kinderpornografische Bilder und Videos besessen. Ein Bild eines achtjährigen Mädchens mit entblößtem Unterleib lud er unter seiner E-Mai-Adresse im Internet hoch, zahlreiche Nutzer hatten freien Zugang zu diesem Bild. Der zuständige Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, zusätzlich eine Geldstrafe von 1600 Euro. Das erschien dem Richter zu hoch.

"Sie sind arbeitslos, eine Geldstrafe macht wenig Sinn", sagte Herbert Prümper. Außerdem spreche für den Angeklagten, dass er sich geständig zeigte. "Gegen ihn spricht jedoch der Umfang der Bilder und vor allem die große Zahl der Filme", erklärte Richter Prümper.

Wegen Besitzes und Verbreitung der Kinderpornos gab es für den 57-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Außerdem muss der Arbeitslose in den nächsten sechs Monaten gemeinnützige Arbeit ableisten.

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