Kinderbetreuung in Sankt Augustin Stadt muss Zuschüsse reduzieren

SANKT AUGUSTIN · Eine Stadt im Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beneiden. Wie bitter die haushaltsrechtliche Fessel ist, erlebt derzeit die Stadt Sankt Augustin. Weil sie ein Betreuungsangebot in den Offenen Ganztagsschulen und den Kindertagesstätten von hoher Qualität nachhaltig bereit halten will, zahlt sie auch mehr Geld für einen Betreuungsplatz. Zu viel, hatte die Kommunalaufsicht nach einer Prüfung festgestellt und die Stadt aufgefordert, die Zuschüsse zu reduzieren.

Ansonsten könnten Landeszuwendungen nicht ausgezahlt werden. Der Jugendhilfeausschuss hat nun am Dienstagabend einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst, die Beitragssatzung zu ändern. Damit einher gehen teilweise auch Mehrkosten für die Familien.

"80/50-Modell" nennt sich die neue Regelung, mit der nun Einnahmeausfälle aus den OGS-Beiträgen mit den Mehreinnahmen aus der Kita-Betreuung teilweise kompensiert werden können. Die neue Reglung greift nur bei Familien, die auch Kinder in der OGS betreuen lassen. Für Familien mit einem Kind oder zwei Kindern in der Kita ändert sich nichts. Basis der neuen Regelung ist die in Einkommensstufen aufgeteilte bereits bestehende Elternbeitragsgebührentabelle. Die neue Regelung hebt die Geschwisterbefreiung teilweise auf.

Zwei Beispiele: Blieb bisher das zweite Kind in der OGS beitragsfrei, müssen dafür jetzt Beiträge gezahlt werden. Wer in der zweiten Einkommenstufe (bis 24.600 Euro im Jahr) das zweite Kind in der OGS hat, zahlt dafür nun 15 statt null Euro. Das dritte Kind in der OGS bleibt beitragsfrei. Aus bisher 56 werden insgesamt 60 Euro, mithin vier Euro mehr im Monat. Leicht entlastet werden dagegen Familien mit höherem Einkommen. So zahlen Familien, die in der höchsten Stufe liegen (ab 85.851 Euro) insgesamt 427 statt bisher 440 Euro für ihre drei Kinder.

Glücklich sind die Politiker mit der neuen, komplizierten Regelung nicht. Laut Sozialdezernent Marcus Lübken hat die Kommunalaufsicht dieses Model aber akzeptiert, so dass die Landeszuwendungen auch fließen können. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung hatte dringend dazu aufgefordert, einen Beschluss schnell zu fassen. "Ansonsten drohen 532.000 Euro an Landeszuweisungen für das Jahr 2013 zu verfallen", heißt es in einer Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss. Inkrafttreten soll die neue Regelung im August 2014. Trotzdem werden laut Stadtverwaltung aktuell Mindereinahmen von 45.000 Euro erwartet. Bis 2022 summieren sich die Fehlbeträge auf rund 544.000 Euro.

Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, die Geschwisterbefreiung ganz abzuschaffen, was indes zu hohen Mehrbelastungen der Familien geführt hätte. Die Politik kassierte den Vorschlag. Die CDU schlug stattdessen vor, ein sogenanntes Rabattmodell zu prüfen, das schließlich in die "80/50-Regelung" mündete.

Die SPD konnte sich zwar auf die neue Regelung einlassen und stimmte zu. Den Sozialdemokraten fehlt allerdings die Sozialstaffelung. "Das Modell bedeutet eben auch ein Mehrbelastung für Familien", sagte SPD-Fraktionschef Marc Knülle. Es könne nicht sein, dass höhere Einkommen jährlich um mehr als 600 Euro entlastet, Familien mit mittlerem Einkommen aber aufs Jahr gerechnet 240 Euro mehr zahlen müssten. "Wir stimmen nur zu, weil sonst 500 000 Euro futsch sind, müssen aber noch mal an die Gebühren ran", so Knülle. Sein Antrag, eine soziale Staffelung bis zur Ratssitzung in das Modell einzubauen und dem Rat vorzulegen, wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt.

"Die gesamte Elternbeitragssatzung ist bereits sozial gestaffelt", sagte Anne-Katrin Silber-Bonz (FDP). Die neue Regelung sei nicht ohne Risiko. In wirtschaftlichen Krisenzeiten drohten Einnahmeverluste. "Ändert sich die Struktur des Elterneinkommens, werden wir uns in zwei drei Jahren sicher wieder mit dem Thema beschäftigen müssen", sagte CDU-Fraktionschef Georg Schell. Die jetzige Lösung funktioniere aber und sei tragfähig.

OGS-Finanzierung

Es sind die Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS), die der Stadt zu hohe Zuschüsse abfordern. Denn um die Qualität zu halten, reicht die Landespauschale. Angesetzt war der Zuschuss für einen OGS-Platz im Haushalt 2013 der Stadt Sankt Augustin mit 348 Euro. Nach neuen Berechnungen werden es im kommenden Jahr 463 Euro sein, was zu einem Fehlbetrag von rund 120.000 Euro führt. Das war der Kommunalaufsicht zu viel, weshalb sie die Stadt aufforderte, den Anteil zu reduzieren oder bei anderen freiwilligen Leistungen einzusparen. Zwar generiert die Stadt Mehreinnahmen bei den Kita-Beiträgen von rund 200.000 Euro. Dieses Geld darf aber laut Kommunalaufsicht nicht mit der OGS-Finanzierung verrechnet werden. Das Land NRW sieht die Ausgaben für einen Betreuungsplatz zwar als Pflicht an, das gelte aber nicht für die Höhe des Zuschusses. Das sei eine freiwillige Leistung.

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