Radfahren in Sankt Augustin Neuer Radschutzstreifen auf der Siegstraße

SANKT AUGUSTIN · Die Stadt Sankt Augustin will das Radfahren im Straßenverkehr sicherer machen. Ein neues Konzept ist in Arbeit.

 Noch nicht alle nutzen den neuen Radschutzstreifen auf der Siegstraße in Menden.

Noch nicht alle nutzen den neuen Radschutzstreifen auf der Siegstraße in Menden.

Foto: Thomas Heinemann

Radfahren soll im Sankt Augustiner Stadtgebiet sicherer und attraktiver werden. Ein entsprechendes Radverkehrskonzept ist derzeit im Rathaus in Arbeit. Doch schon jetzt gibt es für Fahrradfahrer an einer neuralgischen Stelle eine erhebliche Verbesserung: Entlang der Westseite der Siegstraße in Menden wurde ein neuer Schutzstreifen für Fahrradfahrer aufgepinselt.

Die gestrichelte „Leitlinie“, wie das Verkehrszeichen 340 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt, soll nicht nur im Bereich der Schule für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen, teilt Stadtsprecherin Eva Stocksiefen auf Anfrage mit: „Bislang gab es in dem Bereich zwischen Kreisverkehr und dem Schulzentrum auf der östlichen Seite einen Zwei-Richtungs-Radweg. Das sind grundsätzlich unfallträchtige Radwege, insbesondere, wenn man so viele Ein- und Ausfahrten wie dort hat.“

Bereits im Jahr 2015 hatten die städtischen Verkehrsplaner gemeinsam mit der Polizei und dem Ordnungsamt die Straße begutachtet. Mit acht Metern Breite war sie breit genug, einen Schutzstreifen für die Fahrtrichtung von Menden Ortsausgang zum Freibad vorzuschlagen, der nun vom Landesbetrieb Straßen NRW eingerichtet wurde. „Wo es möglich ist, bringen wir den Radverkehr auf die Straße“, erklärte die Stadtsprecherin. Das empfehle auch der ADFC. Der Schutzstreifen solle, wie im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Menden vereinbart, auch in den Innenbereich von Menden verlängert werden.

Nicht nur viele Radfahrer, die noch verbotener Weise den Gehweg unmittelbar neben dem Schutzstreifen in beide Richtungen befahren, müssen sich noch umgewöhnen: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen laut StVO nur bei Bedarf überfahren, und auch nur wenn andere Verkehrsteilnehmer und insbesondere Radfahrer dadurch nicht gefährdet werden. Umdenken müssen auch die parkenden Anwohner und Besucher des Feuerwehrhauses: Auf dem Schutzstreifen herrscht Parkverbot.

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