Bauprojekt für Flüchtlinge in Sankt Augustin Experte bestätigt Baumängel

Sankt Augustin · Flüchtlingsheim „Am Schützenweg“: Eine Zahlungsanweisung des Bürgermeisters ist wohl rechtens. Eine detallierte Auskunft zu etwaigen Versäumnissen gab Klaus Schumacher nicht. Das soll in der kommenden Ratssitzung geschehen.

Die im Bau befindliche Flüchtlingsunterkunft „Am Schützenweg“ weist teilweise Mängel auf. Zu diesem Ergebnis ist der externe Prüfer gekommen, den die Stadt nach den Problemen auf der Baustelle in Niederpleis beauftragt hatte.

„In Teilbereichen hat es wohl erhebliche Mängelbeseitigungsmaßnahmen gegeben“, sagte Anwalt Achim Meier von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei am Mittwochabend im Rechnungsprüfungsausschuss. Weitere Mängel, die der Jurist nicht erörterte, seien gefunden worden, doch das sei bei Baustellen üblich. Der Bauunternehmer habe die Pflicht, die Mängel zu beseitigen „und es gab keinen Ansatz, an der Kooperationsbereitschaft zu zweifeln“.

Trotz der Mängel sieht Meier eine gute Perspektive für den Bau. Stadtsprecherin Eva Stocksiefen sagte: „Es sieht so aus, dass die Unterkunft fertiggestellt wird.“ In den nächsten zwei bis drei Wochen wisse die Stadt, wann. Am 8. Juni sind Experten mit dem Bauunternehmer vor Ort gewesen. Dabei öffneten sie Teile des Gebäudes, um vermeintliche verdeckte Mängel zu finden, die über die zuvor entdeckten hinausgehen. „Aber das, was wir gefunden haben, war mängelfrei“, sagte Meier.

Die Rechtsanwaltskanzlei und den Prüfer hatte Bürgermeister Klaus Schumacher (CDU) in Abstimmung mit Peter Fey, Leiter des unabhängigen Rechnungsprüfungsamtes (RPA), beauftragt. Sie sollen die Mängel aufklären, die Fey in seinem Bericht zur „Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ aufgelistet hatte.

Stadt übernimmt Anwaltskosten

Die Kosten für die Anwälte bezahlt die Stadt. Unter anderem hatte das RPA der Stabsstelle Flüchtlinge in der Verantwortung von Sozialdezernent Marcus Lübken sowie Schumacher viele Versäumnisse vorgeworfen – unter anderem, dass Schumacher die Zahlung von 464.100 Euro an die Baufirma angewiesen hatte, ohne Mitzeichnung und trotz Bedenken des RPA. Die SPD hatte beim Kreis deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schumacher eingereicht.

Ursprünglich wollte Schumacher Antworten im nichtöffentlichen Teil geben, doch dagegen stimmte der Ausschuss – gegen den Protest der CDU. Doch die Fraktion wurde überstimmt, also ging es im öffentlichen Teil um folgende Fragen: Wie kam es zu den Missständen? Warum fehlte eine Prüfung des Baus? Was hat die Verwaltungsspitze wann von den Problemen gewusst? Am Mittwoch wurde klar: Es wird weiter gebaut wie im Werkvertrag vereinbart.

Dieser hat aber juristische, branchenübliche Besonderheiten. Es gebe einen Zahlungsplan, der einzuhalten sei. Das habe er auch getan, betonte Schumacher, als das RPA die Freigabe für die Zahlung versagte. Fey betonte, die Weigerung sei aus formellen Gründen geschehen. Zwischenabnahmen, an die Zahlungen gebunden sind, waren vertraglich nicht geplant „und nicht gewünscht, weil nach einer Abnahme die Beweislast bei Mängeln umgekehrt wird“, so Meier. Zwar müsse man bis zur Fertigstellung nicht „sehenden Auges an Mängeln vorbeigehen“, doch dürften Zahlungen, vereinfacht gesagt, nur im Verhältnis zum Mangel gekürzt werden.

Der Ausschuss reagierte überwiegend mit Empörung und bohrenden Fragen. Umfängliche Antworten konnte Schumacher nicht liefern, das will er am 29. Juni im Rat nachholen. Dann könnte es Antworten geben, ob die Verwaltung bei der Vergabe von Leistungen für andere Flüchtlingsheime rechtens gehandelt habe. Das untersuchen die Anwälte derzeit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Späte Einsicht
Späte Einsicht
Kommentar zu Baumängeln an FlüchtlingsunterkünftenSpäte Einsicht