Saftige Geldstrafe wegen Beleidigung einer Rheinbacherin

Rheinbach · Immer wieder beschimpft wurde eine Rheinbacherin von einem Mann wegen ihrer drei Hunde, wenn sie mit ihnen auf dem Weg ins Feld am Bahnhof vorbei kam.

Saftige Geldstrafe wegen Beleidigung einer Rheinbacherin
Foto: dpa

Über zwei bis drei Jahre ging das so, schilderte die 46-Jährige vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Im Sommer war sie am Ende ihrer Geduld: Als der 59-Jährige sie mit einem "F-Wort" titulierte und als "Schlampe" beschimpfte, ging sie zur Polizei und zeigte ihn wegen Beleidigung an.

Natürlich habe er sich darüber aufgeregt, dass sich die Hunde im Grünbeet gegenüber dem Rheinbacher Bahnhof entleert hätten, räumte der Angeklagte ein. Dass ein "F-Wort" gefallen sei, bestritt er jedoch. Vielmehr habe er der Frau zugerufen: "Können Sie nicht mit Ihrem Fuzzi ins Feld gehen? Mit diesem Fuzzi habe ich den Hund bezeichnet."

Die Zeugin hingegen war sich ganz sicher: "Er hat mit Sicherheit nicht Fuzzi gesagt, auf keinen Fall." Die Version des Angeklagten stützte eine frühere Bäckereiverkäuferin, die angab, das Geschehen beobachtet und alles gehört zu haben. "Ich stand in der Tür, und er hat sich aufgeregt, dass der Hund sein Geschäft verrichtet hat. Er hat zu ihr gesagt, sie soll mit ihrem Fuzzi ins Feld gehen."

Zeugin bleibt bei Aussage

Die Schimpfworte "Schlampe" und das "F-Wort" habe er ganz sicher nicht benutzt. Merkwürdig daran war in Augen von Richter und Staatsanwältin: Erst Mitte Oktober, Monate nach dem Geschehen, hatte die Bäckereiverkäuferin die Version des Angeklagten in einem Schreiben an dessen Anwaltskanzlei bestätigt. Und wieso sollte der 59-Jährige am nächsten Tag zu ihr gesagt haben: "Das wird wahrscheinlich böse enden", wenn er nur den Hund als "Fuzzi" bezeichnet und nicht dessen Frauchen mit dem "F-Wort" beschimpft hätte?

Eindringlich wies Richter Ulrich Schulte-Bunert die Zeugin auf die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage hin. Sie blieb bei ihrer Version und wird jetzt wahrscheinlich selbst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

"Die Zeugin lügt", war sich die Staatsanwältin sicher und forderte 1800 Euro Geldstrafe für den Angeklagten, der bereits wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist. Richter Schulte-Bunert setzte die Geldstrafe für die Beleidigung auf 900 Euro fest. Auch die Verfahrenskosten wird der 59-Jährige zahlen müssen. sax

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