Rheinbacher Betrüger geht fünfeinhalb Jahre in Haft

Tausende Kunden bestellten in den vergangenen Jahren Elektronikartikel bei einem Rheinbacher Internethandel. Denn die Devise des 39 Jahre alten Geschäftsbetreibers lautete: Immer der günstigste Anbieter sein.

Rheinbach/Bonn. (jeo) Tausende Kunden bestellten in den vergangenen Jahren Elektronikartikel bei einem Rheinbacher Internethandel. Denn die Devise des 39 Jahre alten Geschäftsbetreibers lautete: Immer der günstigste Anbieter sein.

Doch zuletzt warteten mindestens 2 031 Kunden vergeblich auf die von ihnen bestellte und per Vorkasse bezahlte Ware. Der Grund: Das Geld wurde dazu benutzt, aufgrund eines Umsatzsteuerschwindels angefallene Steuernachzahlungen zu begleichen.

Am Freitag wurde der geständige Internethändler vom Bonner Landgericht - wie vom Staatsanwalt gefordert - wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Gesamtschaden bei den 2 031 Opfern beläuft sich auf 610 000 Euro.

Doch laut dem Insolvenzverwalter ist der tatsächliche Schaden deutlich höher. Offenbar wurden noch viel mehr Kunden um ihr Geld gebracht. Die Kammer warf dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vor, "erst richtig losgelegt" zu haben, als der Umsatzsteuerschwindel aufgefallen war.

Zunächst hatte der 39-Jährige, der bereits mehr als sechs Jahre im Gefängnis saß, die Ware nach dem Erhalt des Geldes der Kunden stets regulär bei einem Großhändler in Frankreich bestellt und diesen bezahlt - ohne Umsatzsteuer. Denn die hätte er erst hier in Deutschland in den Rechnungen ausweisen und dann abführen müssen.

Nach einer Durchsuchung der Büros durch die Steuerfahndung im Jahr 2009 wurde eine Nachzahlung von 700 000 Euro fällig. Erst da entschloss sich der Angeklagte zu den vorliegenden Betrügereien, so der Kammervorsitzende. Jetzt steht dem Verurteilten auch noch ein Steuerstrafverfahren in Köln bevor: Der Umsatzsteuerschaden soll sich auf sieben Millionen Euro belaufen.

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