Klinik Köln-Merheim Keine Einigung vor Gericht nach Kündigung während OP

Im Fall einer umstrittenen Kündigung eines Chirurgs während einer Operation in der Klinik Köln-Merheim hat es vor Gericht keine Einigung gegeben. Der Arzt wurde im Juli aus dem OP-Saal zum Direktor gerufen.

 Das Krankenhaus in Köln-Merheim.

Das Krankenhaus in Köln-Merheim.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Güteverhandlung sei gescheitert, sagte der zuständige Richter am Arbeitsgericht Köln am Freitag. Beide Parteien hatten sich vor Gericht getroffen, um zu prüfen, ob eine Einigung möglich sei. Der Arzt fordert seine Weiterbeschäftigung, für die Klinik kommt das nicht infrage. Der Fall soll im Dezember weiter verhandelt werden.

Der Neurochirurg wurde im Juli aus dem Operationssaal zum Direktor gerufen und nach Angaben seiner Klinik in Köln-Merheim wurde ihm fristlos gekündigt, da er Medizinstudenten unzulässigerweise bei Operationen eingesetzt haben soll. „Die Behauptung, hier sei ohne Aufsicht ein Student mit Operationen befasst gewesen, ist absolut absurd, völlig lebensfremd und durch nichts bewiesen, sagte der Anwalt des Arztes am Freitag vor Gericht.

Strittig ist, ob der Termin zu diesem Gespräch vorab bereits bekannt war. Nach Angaben der Klinik habe man dem Arzt eine Mail-Einladung geschickt und ihn aufgefordert, Termine zu verlegen. „Selbstverständlich ging die Klinikleitung davon aus, dass es keine Operation geben würde“, sagte der Anwalt. Der Arzt hingegen gibt an, nicht ausreichend über den Termin und seine Dringlichkeit informiert worden zu sein.

(dpa)
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