Diebstahl Ahrweiler Jugendschöffengericht verhängt Geld- und Bewährungsstrafen

Ahrweiler · "Gelegenheit macht Diebe" - das dachten sich wohl auch die beiden Angeklagten, die sich am Montag wegen Diebstahls vor dem Ahrweiler Jugendschöffengericht haben verantworten müssen.

Die aus Kripp stammenden Männer im Alter von 19 und 23 Jahren waren in der Nacht zum 10. Dezember vergangenen Jahres durch die offensichtlich unverschlossene Küche in eine Gaststätte eingedrungen.

Neben einer geringen Menge Bargeld entwendeten sie ein Mobiltelefon, eine Digitalkamera, ein Netbook und ein halbes Dutzend Flaschen Alkoholika. Am Montag verurteilte das Gericht den 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und den 23-jährigen Komplizen zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Die beiden Männer waren an jenem Abend von einer Zechtour zurückgekehrt. Während der ältere seine Freundin nach Hause brachte, trat der 19-Jährige den direkten Heimweg an. Er lebt noch bei seinen Eltern, deren Wohnung sich über einer Gaststätte befindet.

Die wurde gerade renoviert und sollte eine Woche später eröffnet werden. "Ich habe gesehen, dass die Küchentür offenstand. Dann habe ich meinen Kumpel angerufen und wir sind gemeinsam hineingegangen", erinnert er sich an die damalige Situation.

Warum man nicht sich nicht nur mit Alkohol zufriedengab, sondern auch gezielt nach Wertgegenständen Ausschau gehalten hatte, konnten sich beide nicht erklären. Sie versicherten jedoch, dass es eine spontane und keine geplante Tat gewesen sei.

Tage später hat sich der 19-Jährige dem Inhaber offenbart und bis auf zwei Flaschen das Diebesgut zurückgegeben. Gleiches tat der 23-Jährige mit seinem Beuteanteil. Nur das Handy will er aus Angst entsorgt haben. Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung hatten sich beide mit dem Inhaber darauf geeinigt, den entstanden Schaden bei ihm abzuarbeiten.

Als der 19-Jährige die Vereinbarung nach etwa 30 Stunden gebrochen hatte, kam es zur Anklage. Das Gericht erteilte dem bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten die Auflage, 100 Sozialstunden abzuleisten und einen sozialen Trainingskursus zu absolvieren. Außerdem muss er sich bei der Arge als arbeitssuchend melden.

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